zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Kontrolliert wird nicht

Wer gegen das Meldegesetz verstößt, kann bestraft werden / Aber für Nachprüfungen fehlt das Personal

Berlin - Jedes Jahr dasselbe Spiel. Kaum rücken die Termine für die Anmeldung der Schulanfänger näher, setzt hektische Aktivität bei vielen Eltern ein. Sie suchen nach befreundeten Familien oder Verwandten, die im gewünschten Schulbezirk wohnen. Dann melden sie sich kurzfristig zu denen um. So kommt das Kind garantiert an die gewünschte Schule.

Vom 31. Oktober bis zum 11. November müssen Berliner Eltern ihre schulpflichtigen Kinder an der zuständigen Grundschule anmelden. Das ist laut Gesetz die zum Wohnort nächstgelegene. Wünschen die Eltern den Besuch einer anderen Schule, so muss dies schriftlich beantragt werden. Nur, wenn die Schule mit den ortsansässigen Kindern nicht voll wird, wird dem Antrag Externer stattgegeben. Verlegt man den Wohnsitz in den Bezirk der gewünschten Schule, ist die Aufnahme hingegen sicher.

Erlaubt ist dieser kurzfristige Wohnortwechsel nicht. „Wer sich vorsätzlich als Meldepflichtiger für eine Wohnung anmeldet, die er nicht bezieht, handelt ordnungswidrig“, heißt es in Paragraf 30, Absatz eins des Berliner Meldegesetzes. „Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden“, heißt es in Absatz zwei.

Doch zu einem Bußgeld kommt es in aller Regel nicht. „Das ist keine Straftat und wir sind auch nicht die Polizei“, sagt Mechthild Bloch, Leiterin des Amtes für Bürgerdienste in Berlin. Nur wenn ein Gericht oder eine Behörde einen Bürger nicht erreichen, werde er vom Meldeamt angeschrieben. Bleibt dies ohne Reaktion, wendet sich das Amt an den „Wohnungsgeber“. Sagt der, dass die betreffende Person gar nicht hier wohnt, erfolgt eine Abmeldung von Amts wegen. Mehr droht nicht. Nur in Ausnahmefällen gehen Ermittler vor Ort und gucken, ob an der angegebenen Adresse auch tatsächlich die gemeldete Person wohnt. „Das ist eine aufwändige Sache und kein Allerweltsfall“, sagt Bloch.

Grundsätzlich ist meldepflichtig, wer eine neue Wohnung bezieht. Innerhalb einer Woche muss die Anmeldung unter der neuen Adresse erfolgen. Der Bürger muss dafür zum Bürgeramt. Welches der vielen Ämter in den Berliner Bezirken er nimmt, ist egal. „Es gibt keine Zuständigkeitsbegrenzung“, sagt Rosemarie Wilke, Sachgebietsleiterin Meldewesen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten. Wichtig ist, dass der Bürger seinen Personalausweis dabei hat. Zieht er von außerhalb nach Berlin, auch seinen Pass. Dann wird ein Formular ausgefüllt und das Amt ändert den Personalausweis und den Pass. „Damit ist sofort die Ummeldung erfolgt“, sagt Wilke. Sie kostet nichts. Bei Umzügen innerhalb von Berlin kann auch gleich der Fahrzeugschein mitgeändert werden. Das kostet 10,70 Euro.

Das Anmeldeformular kann der Bürger auch schon zu Hause ausfüllen. Es steht zum Herunterladen im Internet bereit (www.berlin.de/labo/einwohnerwesen/dienstleistungen/melde.html). Geht es nach den Meldeämtern, ist die Anmeldung bald ganz online möglich. „Wir warten sehnsüchtig auf die Meldegesetzänderung. Dadurch wird einiges einfacher“, sagt Wilke. Die Gesetzesänderung ist auf dem Weg. „Online-Anmeldung, online Informationen anfordern, keine Abmeldung mehr bei innerdeutschen Umzügen“, beschreibt Erhard Portner, Melderechtsreferent in der Berliner Senatsverwaltung für Inneres, die wesentlichen Änderungen. Auch die Meldefrist wird von einer auf zwei Wochen verlängert. „Das Gesetz wird Ende 2005, spätestens im Lauf des Jahres 2006 durchs Abgeordnetenhaus sein“, sagt Portner.

Wer sich nicht rechtzeitig an- oder ummeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 500 Euro Bußgeld bestraft werden kann. „So etwas kommt meistens heraus“, sagt Rosemarie Wilke. „Denn irgendwann braucht man ja eine Lohnsteuerkarte oder einen Ausweis.“ Außerdem gebe es Melderegisteranfragen. Doch die Gefahr, erwischt zu werden, ist gering. „Wir vertrauen den Angaben der Bürger“, sagt Mechthild Bloch. „Für alles andere haben wir gar nicht das Personal und die Mittel.“ Einen Überwachungsstaat wolle ja auch keiner.

Die hektischen Ummeldungen vor den Schulanmeldungen sind bei den Ämtern bisher nicht aufgefallen. „Das ist ja schon ein relativ hoher Aufwand“, sagt Bloch. „Da gehört einiges an Fantasie dazu, um sich das vorzustellen.“

Daniel Mohr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false