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© dpa

Krankenversicherung: Kassenpatienten sind knapp bei Kasse

Auf Millionen Krankenversicherte kommen Zusatzbeiträge zu – dabei zahlen sie schon jetzt vieles selbst

Den gesetzlichen Krankenkassen fehlt Geld – voraussichtlich rund vier Milliarden Euro für das laufende Jahr – und die Versicherten werden dafür zur Kasse gebeten. Millionen von Kassenpatienten drohen Zusatzbeiträge von monatlich acht Euro oder mehr. DAK-Mitglieder haben bereits entsprechende Briefe bekommen. Aus Verbrauchersicht ist das ärgerlich. Denn mit der Vollversorgung auf Kassenkosten ist schon seit Jahren Schluss. Für Verbraucherschützer passen die neuerlichen Zuzahlungen in einen eindeutigen Trend. „Die Finanzierung unseres Gesundheitssystems entwickelt sich seit Jahren in dieselbe Richtung: Versicherte müssen immer mehr zuzahlen“, sagt Dörte Elß, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin.

Was Patienten zahlen. Die Liste der Kosten für den Kranken ist lang: Sie umfasst Zuzahlungen bei Medikamenten und Krankenhausaufenthalten sowie Selbstbeteiligungen bei sogenannten Heilmitteln. Dazu zählen etwa Krankengymnastik oder Massagen. Spezielle Untersuchungen etwa in der Vorsorge werden von den Krankenkassen gar nicht mehr bezahlt und daher als „individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: Igel) bezeichnet (siehe Kasten). Dazu kommt die Praxisgebühr von zehn Euro, die einmal pro Quartal beim Arzt zu entrichten ist.

Wie viel Patienten zahlen. Die Zuzahlungen in der Krankenkasse folgen gewissen Regeln: Für jede Leistung – ob Medikamente, Massagen, häusliche Krankenpflege, Rollstühle, Hörgeräte oder Haushaltshilfen – wird eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten fällig. Das sind höchstens zehn, mindestens aber fünf Euro. Insgesamt sind die Kosten für den Versicherten gedeckelt, und zwar bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens. Überschreiten die Zuzahlungen diese Grenze, erstattet die Kasse die Kosten zurück. Für chronisch Kranke gilt eine verminderte Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens. Auch bei Empfängern von Hartz IV ist die Grenze herabgesetzt.

Die Zuzahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen. Davon strikt zu trennen ist ein freiwilliger Selbstbehalt, den ein Versicherter mit seiner Kasse vereinbaren kann. Das kann bedeuten, dass man bei bestimmten Behandlungen die Kosten selbst übernimmt oder einen Bonus erhält, wenn man darauf verzichtet.

Was Patienten höchstens zahlen. Immer mehr Kosten für immer weniger Leistungen. Müsste man dann nicht überlegen, im Gegenzug für die neuen Zusatzbeiträge die Kassen wieder stärker an den bereits bestehenden Zuzahlungen zu beteiligen? Die Opposition hielte das für einen nachvollziehbaren Weg im Sinne der Verbraucher, gleichwohl aber für wenig realistisch. „Das ist eine nette Vorstellung, aber mit dem jetzigen System nicht zu finanzieren“, sagte Birgitt Bender, Gesundheitsexpertin der Grünen im Bundestag, dem Tagesspiegel. Stattdessen sollten die Zusatzbeiträge grundsätzlich verboten werden. „Das wäre ein Akt des Verbraucherschutzes“, betonte Bender.

Auch Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD, will eher die neuen Belastungen für die Versicherten verhindern statt alte Leistungen der Kassen zurückzufordern. „Beiträge, die zusätzlich zu dem einkommensabhängigen Beitragssatz erhoben werden, stellen die Akzeptanz des gesamten Gesundheitssystems infrage“, erklärte Lauterbach.

Welche Rabatte Kassen bieten. Tatsächlich haben bereits einige Kassen begonnen, ihren Kunden für die Zusatzbeiträge besondere Rabatte und Nachlässe anzubieten. So erhalten etwa die Versicherten der DAK, die den zusätzlichen Beitrag direkt für ein Jahr abbuchen lassen, entweder drei Euro Nachlass auf den Zahlungsbetrag oder gratis eine zusätzliche Krankenversicherung für Auslandsreisen, die nach einem Jahr verfällt. Die BKK für Heilberufe räumt Mitgliedern, die den jährlichen Zusatzbeitrag auf einen Schlag zahlen, einen Monat Rabatt ein. Statt für zwölf Monate muss der Zusatzbeitrag also nur für elf Monate entrichtet werden. Die BKK Westfalen-Lippe erlässt bei Vorauszahlung fünf Prozent der Summe. Bei der BKK advita gibt es zwei Prozent. Doch damit wollen die Kassen nicht etwa ihren Mitgliedern entgegenkommen, sondern vor allem den eigenen Aufwand begrenzen. Denn die neuen Zusatzbeiträge zieht nicht, wie beim normalen Krankenkassenbeitrag, der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab. Die Kassen müssen sie selbst bei ihren Mitgliedern eintreiben – und zwar Monat für Monat.

Zahlt ein Mitglied nicht, müssen die Kassen notfalls ein Mahnverfahren einleiten und unter Umständen sogar ein Inkassobüro beauftragen, das die Forderungen eintreibt. „Der Zusatzbeitrag ist für die Kassen ein wahnsinniger Verwaltungsaufwand, deshalb bieten sie Rabatte, wenn ein Kunde eine Einzugsermächtigung ausstellt“, erklärt auch Dörte Elß. „Das ist für die Krankenkassen der bequemste Weg.“

Was Patienten tun können. Mit den neuen Anreizen wird die Auswahl der passenden Kasse für die Versicherten nun noch komplexer. Grundsätzlich steht den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag fordert. Bis zur erstmaligen Fälligkeit des Beitrages kann man zu einer anderen Kasse wechseln. Nur Versicherte, die sich für einen Wahltarif mit einer dreijährigen Bindungsfrist entschieden haben, sind von dieser Kündigungsmöglichkeit ausgeschlossen.

Verbraucherschützerin Elß empfiehlt, die Gelegenheit zu nutzen und die eigene Kasse auf den Prüfstand zu stellen. „Dabei sollte aber keineswegs nur die Frage des Zusatzbeitrages eine Rolle spielen“, erklärt Elß. So böten die Kassen ganz unterschiedliche zusätzliche Leistungen an, zum Beispiel zur Kinderbetreuung bei Erkrankungen der Eltern.

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