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Wirtschaft: „Muss ich wirklich bis 67 arbeiten?“

Welche Möglichkeiten gibt es, vorher auszusteigen, wie hoch sind meine Abschläge – die häufigsten Fragen der Leser

Ich bin schwerbehindert, muss auch ich künftig bis 67 arbeiten? Ich bin Erzieherin und werde in diesem Jahr 46, gilt für mich auch die Rente mit 67? Das sind einige der Fragen, die Sie unseren Rentenexperten bei der Tagesspiegel-Telefonaktion zur Rente mit 67 gestellt haben. Was Stefan Braatz, Walter Glanz, Karin Klopsch und Renate Thiemann von der Deutschen Rentenversicherung geantwortet haben, lesen Sie hier.

Ich habe 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt und bin Jahrgang 1951. Wann kann ich künftig in Rente gehen?

Wer 1951 geboren ist, kann nach der neuen Regelung eigentlich frühestens mit 65 Jahren und fünf Monaten in Rente gehen. Wechseln Sie früher in den Ruhestand, müssen Sie für jeden Monat, um den Sie den Rentenbeginn verkürzen, einen lebenslangen Rentenabschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Es gibt allerdings eine Ausnahme, die auch für Sie gilt: Wer die besondere Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllt, kann auch nach dem neuen Recht mit 65 in Rente gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen.

Ich habe 45 Jahre zusammen, kann ich auch vor 65 in Rente gehen?

Nein, die 45er-Regelung sieht keinen vorzeitigen Renteneintritt vor. Das wäre jedoch nach einer anderen Rentenvariante möglich. Langjährig Versicherte, die 35 Versicherungsjahre vorweisen können, können mit Abschlägen bereits ab 63 Jahren in Rente gehen. Wer nach der neuen Regelung bis 67 arbeiten müsste, aber bereits mit 63 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheidet, hat dann Abschläge von 14,4 Prozent.

Welche Rentenbeiträge zählen für die 45er-Rente?

Pflichtbeiträge und Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes. Dabei gilt: Wenn Sie zwei Kinder haben, kommen nicht automatisch 20 Versicherungsjahre zusammen. Überlappende Zeiten werden nur einmal berücksichtigt. Ein Beispiel: Ist das erste Kind 1995 geboren und das zweite Kind im Jahr 2000, bekommen Sie nicht 20, sondern nur 15 Jahre als Anrechnungszeit für die 45er-Rente.

Für die 45er-Rente zählen aber auch Pflichtbeiträge zur Künstlersozialkasse und Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse zahlt. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder früher Arbeitslosenhilfe und mögliche freiwillige Beiträge. Diese zählen aber im Rahmen der 35 Versicherungsjahre, die man für die Rente für langjährig Versicherte braucht.

Ich bin 1949 geboren und seit 2005 schwerbehindert. Kann ich noch mit 60 in Rente gehen?

Ja, allerdings mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Die Anhebung der Altersgrenzen spielt für Sie keine Rolle. Bei der Schwerbehindertenrente ist von der Verschiebung der Altersgrenze erstmals der Jahrgang 1952 betroffen.

Ich bin Jahrgang 1949 und bekomme eine Erwerbsminderungsrente. Wann kann ich endlich in Altersrente gehen?

Das können Sie 2009 tun, allerdings werden Sie Ihre Rentenabschläge von 10,8 Prozent behalten. Insofern hätten Sie keine finanziellen Vorteile von der Veränderung. Allerdings müssten Sie bei der Altersrente nicht mehr damit rechnen, regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung nach Ihrem Gesundheitszustand befragt zu werden.

Ich bin 1961 geboren und Erzieherin. Muss ich wirklich bis 67 arbeiten oder gibt es Ausnahmen für besonders belastende Berufe?

Sie müssen künftig nicht bis 67, sondern bis 66 Jahre und sechs Monate arbeiten. Ausnahmen für Menschen, die in besonders anstrengenden Berufen arbeiten, gibt es nur in einem Fall – nämlich bei Bergleuten, die lange unter Tage gearbeitet haben. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen früher aufhören müssen, könnten Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen oder – falls die Voraussetzungen vorliegen – eine Schwerbehindertenrente.

Ich bin 60 Jahre alt und möchte im Juni in Rente gehen. Kann ich noch die besondere Altersrente für Frauen bekommen? Und muss ich wegen der neuen Rentenreform auch länger arbeiten?

Nein, Sie sind von der Verschiebung des Rentenalters gar nicht betroffen. Sie können weiterhin mit 60 in Rente gehen, müssen jedoch Abschläge von 18 Prozent in Kauf nehmen.

Ich finde die Rente mit 67 falsch. Ich befürchte nämlich, dass ich als Rentnerin später weniger ausgezahlt bekomme, als ich in den Jahren davor eingezahlt habe. Ist das denn überhaupt rechtens?

Wenn Sie längere Zeit Rentenbeiträge einzahlen, bekommen Sie später auch eine höhere Rente. Man geht davon aus, dass die Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach der Verschiebung der Altersgrenzen immer noch zwischen 2,7 und 3,2 Prozent liegen. Außerdem dürfen Sie bei der Berechnung der Rendite nicht nur auf die Altersrente schauen. Da die gesetzliche Rentenversicherung auch Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und Rehabilitationsleistungen bietet, sind die Leistungen der Rentenversicherung deutlich umfangreicher, als sie auf den ersten Blick erscheinen mögen.

Meine Krankenkasse ist im Januar teurer geworden. Wann zieht mir die Rentenversicherung dafür höhere Beiträge ab?

Mit der April-Rente. Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge schlägt sich mit dreimonatiger Verzögerung bei den Rentnern nieder. Pflichtversicherte Rentner bekommen keinen gesonderten Bescheid über die Veränderung, sondern werden über die höheren Krankenkassenbeiträge auf ihrem Kontoauszug informiert. Freiwillig krankenversicherte Rentner zahlen ihre Beiträge selbst und werden über den geänderten Beitragszuschuss durch einen Bescheid informiert. Ebenso privat krankenversicherte Rentner. Diese bekommen aber erst ab Juli einen erhöhten Beitragszuschuss und erhalten ihren Bescheid entsprechend später.

Fragen und Antworten wurden zusammengestellt von Heike Jahberg.

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