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Wirtschaft: Ohne Rechnung, mit Risiko

Wer Schwarzarbeiter beschäftigt, muss mit Strafen rechnen – die Behörden sind wachsamer geworden

Der neu lackierte Kotflügel, die frisch geweißte Wand, die geputzte Wohnung – ein teures Vergnügen in Zeiten ständig steigender Arbeitskosten. Deshalb boomt die Schwarzarbeit. Anbieter wie Nachfrager gehen aber ein hohes Risiko ein – der Staat ist wachsamer geworden.

Bau und Handwerk sind die am stärksten von Schwarzarbeit betroffenen Branchen. Allein in Berlin gehen jedes Jahr 20 000 Arbeitsplätze verloren – weil die illegale Konkurrenz ohne Rechnung arbeitet und die Preise ohne Steuern und Sozialbeiträge kalkulieren kann. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Seit 2004 gibt es härtere Strafen, und der Zoll, die zuständige Behörde, kontrolliert strenger. Auch die Finanz- und die Sozialämter, die Arbeitsagenturen, die Rentenversicherungsträger, die Ausländerbehörden sowie die Polizei haben ein Auge auf die Arbeit im Schatten. 2004 – neuere Zahlen gibt es nicht – wurden vom Zoll in Berlin 17 700 Kontrollen durchgeführt und 6000 Verfahren eröffnet. Außerdem nehmen Handwerkskammern und Innungen die Fahndung selbst in die Hand und inspizieren Betriebe in Eigenregie.

In den meisten Fällen erfolgt eine Untersuchung auf Verdacht hin. Oft kommen Hinweise von Wettbewerbern, die wegen zu niedriger Preise bei der Konkurrenz Schwarzarbeit wittern. Daraufhin können die Behörden Unterlagen einsehen und die Beschäftigten kontrollieren.

Wer auf frischer Tat ertappt wird, muss mit harten Strafen rechnen – das gilt für Handwerker ebenso wie für Auftraggeber. Geldbußen reichen von 50 Euro bis hin zu sechsstelligen Summen. Ihre Höhe errechnet sich aus der Differenz zwischen der Kostenschätzung eines Innungsbetriebes und dem tatsächlich bezahlten Betrag. In besonders schwerwiegenden Fällen, beispielsweise wenn ausländische Arbeitskräfte systematisch und ohne Aufenthaltserlaubnis beschäftigt werden, drohen Haftstrafen zwischen einem halben und fünf Jahren.

Dabei gibt es eine Reihe von Handwerkern, die gar nicht wissen, dass sie schwarz arbeiten. Viele glauben, dass sie nach der Lockerung des Meisterzwangs praktisch alle Tätigkeiten ausüben dürfen. Das stimmt nicht: Für sogenannte gefahrengeneigte Gewerke – also solchen, wo Menschen durch unsachgemäße Arbeit zu Schaden kommen könnten – ist weiter der Meisterbrief nötig. Das gilt etwa für Elektriker. Wer also seinen Fliesenleger die kaputte Klimaanlage reparieren lässt, macht sich womöglich strafbar. Eine Option gibt es für Gesellen, die mindestens sechs Berufsjahre, davon vier in leitender Stellung, vorweisen können. Es empfiehlt sich daher, sich von Handwerkern die Handwerkskarte zeigen zu lassen, die jeder von ihnen automatisch erhält.

Hilfe durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn gelten nicht als Schwarzarbeit, wenn sie nachweislich keinen Gewinn abwerfen, also höchstens gegen ein geringes Entgelt erbracht werden und „die Freundschaft plausibel nachweisbar ist“, wie es im Gesetz heißt. Handwerksrechnungen sollten immer zwei Jahre lang aufbewahrt werden, raten Verbraucherschützer. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem die Arbeiten durchgeführt wurden.

Steven Hanke

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