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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Müssen Frauen bis 67 arbeiten?

Ich bin Jahrgang 1949, seit fünf Jahren arbeitslos und möchte mit 60 Jahren in Rente gehen. Daher hätte ich gern gewusst, ob dies nach dem neuem Rentengesetz überhaupt noch möglich ist. Gibt es noch die vorgezogene Rente für Frauen? Und wenn ja, mit wie viel Abschlag muss ich rechnen? Oder müssen alle künftig bis 67 arbeiten?

Für Sie kommen die „Frauenaltersrente“ oder die „Arbeitslosenrente“ infrage. Beide Renten können Sie – auch nach neuem Recht – mit 60 Jahren bekommen, beide Male müssen Sie jeweils 18 Prozent Abschlag hinnehmen.

Voraussetzungen für die Frauenaltersrente sind die Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren, mehr als zehn Jahre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem 40. Lebensjahr und Aufgabe der Beschäftigung beziehungsweise Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen.

Da Sie bei dem geschilderten Sachverhalt (seit fünf Jahren arbeitslos) auch eine ältere, weiterhin gültige Vertrauensschutzregelung erfüllen, können Sie alternativ die Arbeitslosenrente mit 60 Jahren bekommen. Hierfür müssen Sie nach einem Lebensalter von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein und in den vergangenen zehn Jahren vor Rentenbeginn mehr als acht Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Die Höhe der Renten ist hier identisch. Durch das neue Recht haben sich keine Änderungen bei Frauen- und Arbeitslosenrente ergeben, da sie bereits „Auslaufmodelle“ waren – sie waren auf Geburtsjahrgänge bis 1951 beschränkt.

Einen guten Überblick über alle Neuregelungen verschafft die Broschüre „Rente mit 67 – was ändert sich für mich?“, die die Deutsche Rentenversicherung aufgelegt hat. Schließlich wird für jüngere Jahrgänge die Regelaltersrente künftig erst mit 67 Jahren (statt bisher mit 65 Jahren) gezahlt; die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise. Auch bei anderen Renten werden die Altersgrenzen angehoben, etwa bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab dem Geburtsjahrgang 1952) von 63 stufenweise auf 65. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte steigt das Rentenalter ab Jahrgang 1949 von 65 sukzessive auf 67 Jahre. Daneben wird eine neue Rente für besonders langjährig Versicherte geschaffen: Wer 45 Jahre an Pflichtbeitrags- oder Kinderberücksichtigungszeiten zurückgelegt hat, kann auch in Zukunft mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Korrespondierend wurden umfassende Vertrauensschutzregelungen eingeführt, beispielsweise für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor Januar 2007 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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