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RECHTS Frage: an Stefan Braatz Deutsche Rentenversicherung Bund

Rentenbeiträge auszahlen lassen?

Ich habe von 1963 bis 1969 sowie in den 70er Jahren Beiträge gezahlt. Hieraus hat meine Rentenversicherung eine Rente von gut 250 Euro errechnet. Ich habe dann aber als Beamter gearbeitet. Da ich vor der Pensionierung stehe, habe ich mir jetzt meine Pension ausrechnen lassen. Ergebnis war, dass ich die Höchstgrenze überschreite und mir die Rente von der Pension abgezogen wird. Kann ich mir die Rentenbeiträge nicht auszahlen lassen?

Entgegen Ihrer Annahme besteht für Sie nicht nur aus Ihrer Zeit als Beamter ein Pensionsanspruch gegenüber Ihrem aktuellen Dienstherrn, sondern auch ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Sie nach Ihren eigenen Angaben einige Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt. Mit fünf Jahren Beitragszeiten werden die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für Regelaltersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes erfüllt. Insofern besteht bei Ihnen ein entsprechender Rentenanspruch auf die Regelaltersrente.

Die von Ihnen eingezahlten Rentenbeiträge können nicht zurückgezahlt werden. Dies ist nur möglich, wenn das mit der gesetzlichen Rentenversicherung in erster Linie verfolgte Sicherungsziel, Schutz zu bieten für den Fall des Alters, der verminderten Erwerbsfähigkeit und des Todes, nicht oder voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Da Sie ganz konkret einen Altersrentenanspruch erworben haben, ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen.

Insofern ist es empfehlenswert, die Rente rechtzeitig zu beantragen. Es genügen in der Regel drei bis vier Monate vor dem 65. Lebensjahr – dieses Rentenalter wird von 2012 an schrittweise auf 67 heraufgesetzt – oder dem gewünschten Rentenbeginn. Um eine Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf Ihre Beamtenpension nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Sie indes nicht umhinkommen. Foto: Kai-Uwe Heinrich

an Stefan Braatz

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