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Rechts Frage: Einmal geschenkt, immer geschenkt?

Wir haben zwei Kinder. Aus steuerlichen Gründen haben wir unser Kapital auf uns und die Kinder verteilt, um möglichst viele Kapitaleinnahmen steuerfrei zu kassieren.

Wir haben zwei Kinder. Aus steuerlichen Gründen haben wir unser Kapital auf uns und die Kinder verteilt, um möglichst viele Kapitaleinnahmen steuerfrei zu kassieren. Allerdings möchten wir verhindern, dass sie mit 18 plötzlich über das Kapital verfügen können. Was können wir tun, um die Oberhand über das Geld zu behalten, aber zugleich das Finanzamt nicht misstrauisch zu machen? Ich nehme an, hohe Rücküberweisungen auf unsere Konten könnten das Finanzamt misstrauisch machen.

Kindern stehen, genau wie den Eltern, jährliche Freibeträge und Pauschbeträge von derzeit zusammen 8841 Euro bei der Einkommensbesteuerung zu. Bei den Eltern bleiben Kapitaleinkünfte der Kinder ohne steuerliche Belastung. Wird Kapitalvermögen an Kinder verschenkt, kann die Einkommensteuerbelastung ganz legal vermindert und die Nettorendite der übertragenden Kapitalanlagen generationsübergreifend gesteigert werden.

Allerdings sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass die Übertragung auch gelten muss. Zwar dürfen Eltern die Einkünfte der Kinder für deren Unterhalt und unter Umständen sogar für den Familienunterhalt verwenden. Eine ordnungsmäßige Vermögensvorsorge setzt aber eine strikte Trennung der beiden Vermögensbereiche voraus. Auch können sich Eltern schadensersatzpflichtig machen, wenn sie Kindesvermögen für eigene Zwecke verwenden. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2004 dürfen Eltern die den Kindern übertragenen Gelder zurückholen. Der Richterspruch bezieht sich auf Geldgeschenke aus Steuergründen. Der Nachwuchs sollte von vorne herein nur fürs Finanzamt der neue Besitzer sein. Wer dieses Urteil verwenden möchte, muss steuerlich negative Konsequenzen einkalkulieren. Denn damit wird dem Finanzamt klar, dass die Gelder die elterliche Sphäre nie endgültig verlassen haben. Die Zurechnung der Erträge auf die Kinder wird für alle noch nicht verjährten Jahre rückgängig gemacht und führt zu kräftigen Nachzahlungen bei Vater und Mutter inklusive Steuerzinsen. Wie so oft im Leben, man kann nicht alles haben.

Wolfgang Wawro

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