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RECHTS Frage: Wann zahlen Rentner Steuern?

Wolfgang Wawro, Steuerberater, antwortet.

Ich bin alleinstehend und bekomme eine Rente von 15 000 Euro im Jahr. Weitere Einkünfte habe ich nicht. Eine Steuererklärung habe ich noch nie gemacht. Jetzt habe ich meine neue Steuernummer bekommen und befürchte, dass ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen könnte. Zu Recht?

Die neue Steuer-Identifikationsnummer wird jeder erhalten. Sie dient der einheitlichen Übersicht unabhängig vom Wohnsitz und hat nach dem Tod des Steuerbürgers noch Bestand. Mit dieser Nummer können Steuerdaten elektronisch erfasst werden. Also werden erstmals auch alle Renten der Finanzverwaltung gemeldet.

Weil die Besteuerung von Renten durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 neu geregelt wurde, müssen Renten in der Regel mindestens zur Hälfte versteuert werden. Es kann aber auch mehr sein. Wer erstmals ab 2008 Rente erhält, muss 56 Prozent der Bezüge der Besteuerung zu Grunde legen. Ab 2040 müssen Rentenbezieher 100 Prozent der Rente steuerlich ansetzen. Bei Leibrenten, die aus einer privaten Rentenversicherung oder aus einem Veräußerungsgeschäft stammen, muss man dagegen lediglich die gesetzlich pauschalierten Ertragsanteile versteuern, die günstiger ausfallen.

Beim Bezug einer gesetzlichen Rente können Sie mit einer Faustformel ihre Steuerpflicht abschätzen: Alleinstehende, die seit 2005 oder früher nicht mehr als rund 1580 Euro monatliche Bruttorente beziehen, müssen keine Steuererklärung einreichen. Für Ehegatten liegt der monatliche Grenzwert bei rund 3150 Euro brutto. Sie brauchen sich also um nichts zu kümmern, weil Ihre Nettorentenbezüge den Jahresbetrag von etwa 18 900 Euro nicht erreichen.

Diese Faustregel berücksichtigt aber keine Besonderheiten, wie hohe Krankheitskosten oder einen Körperbehinderten-Freibetrag. Deshalb kann sich auch beim Überschreiten der Faustformel eine Steuerfreiheit ergeben. Hier ist aber eine genauere Berechnung notwendig. Die Faustregel gilt auch nicht, wenn weitere Einkünfte – etwa Kapitalerträge oder Pensionsbezüge – vorliegen. Foto: Thilo Rückeis

an Wolfgang Wawro

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