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Urteil: Plagiate: Auktionshäuser haften bei Verkauf

Internetauktionshäuser müssen wirksam gegen den Verkauf gefälschter Markenprodukte vorgehen. Das hat der Bundesgerichtshof im Rechtsstreit um falsche Rolex-Uhren auf der früheren Internet-Plattform ricardo.de entschieden.

Nach dem Urteil müssen Plagiate unverzüglich gesperrt werden, sobald das Auktionshaus darauf hingewiesen wird. Darüber hinaus müssen die Internetplattformen "technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen" ergreifen, um weitere Plagiatverkäufe zu unterbinden.

Im konkreten Fall, der bereits zum zweiten Mal beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet war, hatte ein Anbieter über ricardo.de erkennbar gefälschte Rolex-Uhren versteigert - gekennzeichnet als "Edelreplika" und "perfekt geklont". Die Firma Rolex klagte deshalb gegen das Auktionshaus.

Der BGH bestätigte nun seine bisherige Rechtsprechung, wonach Internetauktionshäuser die Angebote ihrer Kunden zwar nicht generell auf Markenrechtsverstöße überprüfen, jedoch auf konkrete Hinweise reagieren müssen. In diesem Fall sei es ricardo.de bekanntgewesen, dass schon früher falsche Rolex-Uhren auf ihrer Plattform versteigert worden seien. Deshalb hätte die Plattform Kontrollmaßnahmen ergreifen müssen, um Vorsorge gegen den weiteren Verkauf von Rolex-Imitaten zu treffen.

Allerdings dürften den Auktionshäusern keine unzumutbaren Prüfpflichten auferlegt werden, die das gesamte Geschäftsmodell infrage stellten, befand der BGH. Das Urteil gilt zudem nur bei Angeboten "im geschäftlichen Verkehr" - also von Kunden, die häufig Waren auf der Plattform zur Versteigerung anbieten. (cp/dpa/AFP)

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