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Weinreform

© dpa

Weinmarktreform: Es darf weiter gezuckert werden

Drei harte Verhandlungstage liegen hinter den EU-Agrarministern, jetzt gibt es endlich eine Entscheidung in der Weinfrage. Viel geändert hat sich dabei für die deutschen Winzer nicht.

Im Streit über die Reform des europäischen Weinmarkts hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer weitgehend gegen die EU-Kommission durchgesetzt. Nach einem am Mittwoch in Brüssel von den EU-Landwirtschaftsministern vereinbarten Kompromiss können die deutschen Winzer an ihren bewährten Herstellungsmethoden und Etiketten festhalten. Zugleich wurde ein allmählicher Ausstieg aus umstrittenen Subventionen vereinbart.

Zucker bleibt

Seehofer erklärte, mit dem Kompromiss blieben "unsere deutschen Qualitätsweine für die Zukunft erhalten, und zwar in all ihrer Vielfalt". Auch der Deutsche Weinbauverband sprach von einem Erfolg. Entscheidend für die Zustimmung der Bundesregierung war, dass den deutschen Winzern der Zusatz von Zucker beim Gärprozess mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt bleibt. Die EU-Kommission hatte den Zuckerzusatz ursprünglich ganz verbieten wollen, stieß damit auf erbitterten Widerstand. "Viele Winzer in Europa nutzen diese Methode schon seit Jahrhunderten. Man kann ihnen nicht einfach sagen, dass sie aufhören sollen", sagte der portugiesische Landwirtschaftsminister und amtierende EU-Ratsvorsitzende Jaime Silva. Der Zuckerzusatz dient der Erhöhung des Alkoholgehalts vor allem mitteleuropäischer Weine, weil die Trauben dort weniger Eigensüße entwickeln. In den meisten Weinbauregionen Deutschlands darf der Alkoholgehalt auf diese Weise um 3,5 Prozentpunkte erhöht werden, in kalten und regnerischen Jahren sogar um bis zu 4,5 Prozentpunkte.

Das Eticket verrät nichts

Diese sogenannte Anreicherungsspanne soll ab 2009 auf drei Prozentpunkte reduziert werden, der Aufschlag für schlechte Jahre wird auf 0,5 Prozentpunkte gesenkt. Anders als von der EU-Kommission zunächst gewünscht, muss die traditionelle Methode auch künftig nicht auf den Wein-Etiketten angegeben werden, zumal der Zucker im fertigen Produkt nicht mehr nachweisbar ist. Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel hatte darüberhinaus eine Angleichung der Etikettierungsvorschriften für Qualitäts- und Tafelweine vorgeschlagen, die der Deutsche Weinbauverband als Verwischung von Qualitätsmerkmalen ablehnte. Als Kompromisslösung darf nun jedes Land selbst entscheiden, ob es auch bei Tafelweinen die Angabe von Jahrgang und Rebsorte erlauben will.

Subventionierung wird abgebaut

Die Subventionierung der umstrittenen Krisendestillation, der Umwandlung überschüssigen Weins in Industrie-Alkohol, wird bis Ende 2013 schrittweise abgeschafft. Bislang kostet diese Praxis, von der hauptsächlich Hersteller unverkäuflicher Billigweine in den Mittelemeerstaaten profitieren, die EU jährlich 500 bis 800 Millionen Euro. Staaten, die den Weinpreis auch nach 2013 noch auf diese Weise stützen wollen, müssen dafür selbst bezahlen. Zur Eindämmung der Überschussproduktion hatte Agrarkommissarin Fischer Boel zudem die Zahlung von Prämien für das Roden von Weinstöcken vorgeschlagen. Auch die von der EU-Kommission gewünschte Verschärfung des Wettbewerbs auf dem Weinmarkt wurde von den Ministern hinausgezögert: Die Pflanzrechte, die bislang den Anbau von Weinreben auf bestimmte Betriebe beschränken, müssen erst Ende 2018 aufgehoben werden. (cp/dpa)

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