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Wirtschaft: Wenn Bafög und Rente nicht reichen

Auch Senioren, Schüler und Studenten können sich etwas hinzuverdienen. Aber Vorsicht: Manchmal wird die Rente gekürzt

Sich etwas hinzuverdienen, das möchten nicht nur Arbeitslose. Auch viele Studenten und Rentner suchen nach Nebenjobs. Nach Informationen des Statistischen Bundesamtes sind derzeit mindestens 600000 Rentner erwerbstätig. Doch nicht jeder Nebenjob rentiert sich. Wer zu viel hinzuverdient, muss mit Abzügen rechnen.

RENTNER

Das betrifft vor allem die, die schon vor Ende des 65. Lebensjahres Rente beziehen. Ihre Rente kann leicht zur Teilrente gekürzt werden, wenn sie zu viel verdienen. „Grundsätzlich können Sie 345 Euro im Monat hinzuverdienen“, erklärt Walter Glanz von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Zweimal im Jahr darf der Verdienst sogar das Doppelte betragen.

Liegt der Hinzuverdienst allerdings dauerhaft über 345 Euro, wird die Vollrente in der Regel zur Teilrente gemindert. Ob um ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel, das hängt davon ab, wie viel der Versicherte in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn verdient hat und wie hoch der Zuverdienst ist. Auch eine komplette Streichung der Rentenzahlungen ist möglich. „Die jeweiligen Zuverdienstgrenzen teilen wir aber jedem im Rentenbescheid mit“, sagt Glanz.

Dass sich nicht jeder Nebenjob lohnt, zeigt ein Beispiel: Eine Frau, die schon mit 63 Jahren in Altersrente gegangen ist und regulär 1000 Euro pro Monat bezieht, will 380 Euro dazuverdienen. Dadurch würde ihre Rente aber um ein Drittel gemindert – auf 666 Euro. Zusammen mit den 380 Euro Hinzuverdienst käme sie also auf 1046 Euro im Monat – nur geringfügig mehr als ohne Nebenjob.

„Jeder muss überlegen, ob ein Nebenjob für ihn Sinn macht“, sagt Glanz. Und das tun die Rentner offenbar auch. Von den 18 Millionen Rentnern beziehen gerade mal 32000 Teilrenten. Die meisten unter ihnen sind aber keine Alters-, sondern Erwerbsminderungsrentner, sie sind also teilweise oder voll erwerbs- oder berufsunfähig.

Bei der Erwerbsminderungsrente darf ein Rentner bis zu 345 Euro hinzuverdienen, ohne dies zu melden. Bei allem was darüber hinausgeht, muss er mit Rentenkürzungen rechnen. Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, muss dagegen erst ab knapp 690 Euro Nettoeinkommen mit Abschlägen rechnen. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Der normale Altersrentner, der mit 65 in Rente geht, kann dagegen unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings kann ihm das Finanzamt in die Quere kommen. Seit diesem Jahr werden nämlich alle Renten zur Hälfte der Steuer unterworfen. Damit erhöht sich das Risiko, über den jährlichen Freibetrag von rund 9000 Euro hinauszukommen (Grundfreibetrag von 7664 Euro und diverse Pauschalen). „Wer als allein Stehender eine Rente von 16000 Euro im Jahr erhält, muss davon 8000 Euro versteuern und kann nebenbei noch etwa 1000 Euro im Jahr verdienen, ohne Steuern zu bezahlen“, erklärt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg.

SCHÜLER UND STUDENTEN

Schüler und Studenten haben es beim Hinzuverdienst leichter. Zwar gilt auch für sie der Grundfreibetrag von 7664 Euro für allein Stehende plus 920 Euro Arbeitnehmerpauschbetrag, also insgesamt 8584 Euro. Allerdings wird der von Studenten relativ selten erreicht, da die Zuwendungen der Eltern nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Im Durchschnitt verdienen die Studenten heute 325 Euro pro Monat. Für die meisten ist der Zuverdienst kein Problem. Bafög-Empfänger müssen allerdings vorsichtig sein. „Wer mehr als 350 Euro im Monat verdient, muss mit Bafög-Minderung rechnen“, sagt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks.

Wer kein Bafög bekommt, kann fleißig drauflos verdienen. Sozialversicherungsbeiträge werden nur selten fällig. Studenten sind meist bis zu ihrem 25. Geburtstag über die Familienversicherung kostenlos krankenversichert. Ältere Studenten können sich zu einem niedrigen Einheitssatz (rund 55 Euro) kranken- und pflegeversichern. „Wer im Schnitt nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet, muss keine weiteren Beiträge zahlen“, so Meyer auf der Heyde.

Stefan Kaiser

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