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Panorama: Adoption in der Homo-Ehe Fall für Karlsruhe

Berlin - Nach dem Urteil zur sogenannten Sukzessivadoption muss sich das Bundesverfassungsgericht erstmals auch mit der gemeinschaftlichen Adoption durch homosexuelle Lebenspartner beschäftigen. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel am Donnerstag, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg habe in Karlsruhe zwei Fälle vorgelegt, nach denen das bisher geltende Verbot eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ehepartnern darstelle.

Berlin - Nach dem Urteil zur sogenannten Sukzessivadoption muss sich das Bundesverfassungsgericht erstmals auch mit der gemeinschaftlichen Adoption durch homosexuelle Lebenspartner beschäftigen. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel am Donnerstag, das Amtsgericht Berlin-Schöneberg habe in Karlsruhe zwei Fälle vorgelegt, nach denen das bisher geltende Verbot eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Ehepartnern darstelle. Auch unter Aspekten des Kindeswohls seien keine Unterschiede gerechtfertigt. In einem der Fälle wollen die Partner ihr mittlerweile volljähriges Pflegekind gemeinsam adoptieren. Vor einem Monat hatten die Verfassungsrichter die Adoption eines von einem der Lebenspartner zuvor angenommenen Kindes erlaubt. neu

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