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Abgebrannte Kerzen und verdorrte Blumen liegen am 16.04.2015 in Haltern am See vor dem Joseph-König-Gymnasium. 16 Schüler und zwei Lehrerinnen des Gymnasiums waren auf dem Rückweg von einer Austauschreise in der Nähe von Barcelona am 24. März mit dem Germanwings-Flugzeug verunglückt.

© dpa

Andreas Lubitz in Montabaur beigesetzt: Welche Lehren aus dem Germanwings-Absturz? Zwischenbericht kommt

Muss es Veränderungen bei der Cockpit-Sicherheit geben? Wie kann die Flugtauglichkeit von Piloten besser überprüft werden? Das sind Fragen, mit denen sich die Taskforce zur Germanwings-Katastrophe beschäftigt hat. Jetzt kommt der Zwischenbericht.

Die deutsche Luftfahrtbranche zieht erste Lehren aus dem Absturz der Germanwings-Maschine mit 150 Toten. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) stellen am Dienstag den Zwischenbericht einer Experten-Arbeitsgruppe in Berlin vor, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Erörtert wurde vor allem, ob es Veränderungen an den Sicherheitsfunktionen der Cockpittüren geben muss und wie die Flugtauglichkeit von Piloten künftig besser überprüft werden kann. Vorschläge sollten an europäische und internationale Behörden, Branchenverbände und Luftfahrtorganisationen weitergeleitet werden.

Die Lufthansa empfiehlt Angehörigen der Germanwings-Opfer, sich für Entschädigungszahlungen zunächst an den deutschen Staat zu wenden. Dies sei der übliche Weg, erklärte ein Sprecher des Mutterkonzerns Lufthansa am Montag in Frankfurt am Main. Nach dem Opferentschädigungsgesetz haben die Opfer von Gewalttaten Ansprüche gegen den deutschen Staat, wobei ausdrücklich Ereignisse in deutschen Flugzeugen eingeschlossen sind. Opferanwalt Christof Wellens zeigte sich von der Ankündigung irritiert. „Ich kann diesen Hinweis nicht einordnen“, sagte der Anwalt, der nach eigenen Angaben 15 Opfer-Familien mit mehr als 60 Angehörigen zivilrechtlich vertritt. Er bezeichnete den Hinweis der Lufthansa auf das Opferentschädigungsgesetz als hilflos. Gespräche über zivilrechtliche Ansprüche stünden ganz am Anfang.

Lufthansa hat den Hinterbliebenen bislang eine Soforthilfe von 50.000 Euro pro Todesopfer gezahlt. Über das weitere Vorgehen würden nun die Betroffenen und ihre Anwälte informiert, sagte der Konzernsprecher. Zusätzlich zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz seien zivilrechtliche Ansprüche und Entschädigungen nach dem nationalen Recht der jeweiligen Opfer möglich.

Bei dem Absturz am 24. März in den französischen Alpen kamen alle 150 Menschen an Bord ums Leben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte Copilot Andreas Lubitz psychische Probleme, sperrte seinen Kollegen aus dem Cockpit aus und brachte die Maschine absichtlich zum Absturz.

Lubitz wurde am Samstag in seiner Heimat Montabaur beigesetzt. Die Stadt bestätigte am Montag einen Bericht der „Rhein-Zeitung“. Die in Frankreich für die Untersuchung des Absturzes zuständige Behörde für Flugsicherheit Bea geht weiterhin davon aus, ihren Abschlussbericht bis Anfang kommenden Jahres vorzulegen. Im Fall von Germanwings müssten die Untersuchungen breiter angelegt werden als Fragen von Flugbetrieb oder Konstruktion des Flugzeugs, sagte Bea-Chef Rémi Jouty. (dpa)

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