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Ankündigung eines Amoklaufs: Einer Bombendrohung gleichzusetzen - Haftstrafe droht

Die Drohung mit einem Amoklauf an einer Schule kann ernste strafrechtliche Konsequenzen für den Verursacher haben. Zu erwarten sind dann hohe Geldstrafen oder sogar eine Haftstrafe.

Karlsruhe - Das sieht der Straftatbestand der "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" vor. Im Paragraph 126 des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, einen Mord, Totschlag (...), eine schwere Körperverletzung, einen Raub oder eine räuberische Erpressung androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

In Baden-Württemberg etwa verurteilte das Amtsgericht Rastatt am Donnerstag einen "Trittbrettfahrer" zu vier Wochen Dauerarrest. Der 19-jährige Mann aus Kappelrodeck im Ortenaukreis hatte für den 7. Dezember einen Überfall auf die berufliche Schule Achern angekündigt. Zuvor hatte ein bislang Unbekannter im Internet einen Amoklauf an einer Schule im Südwesten für den Nikolaustag angedroht und damit eine enormen Polizeieinsatz ausgelöst.

Hohe zivilrechtliche Forderungen

Die Drohung mit einem Amoklauf fällt juristisch in die gleiche Kategorie wie eine Bombendrohung. Im Prozess um die Bombendrohung gegen den Düsseldorfer Flughafen war die angeklagte 29-jährige Studentin rechtskräftig zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Sie hatte im Jahr 2003 am letzten Tag der Sommerferien mit einem anonymen Anruf den Flugverkehr am Düsseldorfer Airport für rund sechs Stunden lahm gelegt. Der Gesamtschaden belief sich auf mehr als 1,2 Millionen Euro, etwa 15.000 Menschen waren davon betroffen. Als Grund für den Anruf hatte sie angegeben, dass sie mit ihrem damaligen Freund nicht in den Urlaub fliegen wollte.

Die strafrechtliche Verurteilung ist bei einer Drohung mit einer Gewalttat jedoch nur die eine Seite der Medaille. Denn oft folgen hohe zivilrechtliche Forderungen für den Polizeieinsatz.

Nach Angaben eines Sprechers der Düsseldorfer Polizei war gegen die Bombendroherin ein Gebührenbescheid in Höhe einer fünfstelligen Euro-Summe erlassen worden. Die Studentin hatte daraufhin gegen den Bescheid geklagt, aber vor dem Verwaltungsgericht in letzter Instanz verloren. "Bis heute hat sie aber nicht gezahlt", sagte der Polizeisprecher. Der Vorgang laufe noch. (Von Norbert Demuth, ddp)

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