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Panorama: Bei Ribéry zu Gast in München

Callgirl hat den Bayern-Spieler glauben lassen, sie sei volljährig

Mit neuen Einzelheiten zur Affäre um die minderjährige Prostituierte, in die Bayern-Spieler Franck Ribéry verwickelt ist, wartete am Mittwoch die französische Zeitung „Le Monde“ auf. In einem Beitrag, der wegen eines Streiks nur in der Onlineausgabe des Blattes zu lesen war, berichtete die Zeitung über die Aussagen, die die heute 18-jährige Zahia D. über ihre Kontakte zu Ribéry und zwei anderen prominenten französischen Nationalspielern, dem Lyoner Fußballer Sidney Govou und Karim Benzema von Real Madrid, bei der Polizei gemacht hat. Nachdem Ribéry und Govou in der Affäre bereits als Zeugen angehört wurden, soll Benzema in den nächsten Tagen vernommen werden.

Nach dem Bericht begann der Kontakt Ribérys zu der jungen Frau vor mehr als einem Jahr. Auf seine Einladung sei sie im März 2009 nach München gereist. Die Kosten für Flug und Aufenthalt habe Ribéry getragen. Auf die Frage, ob Ribéry gewusst habe, dass sie zu dem Zeitpunkt erst 17 Jahre alt war, habe sie geantwortet, sie hätte ihn glauben lassen, dass sie volljährig sei. Dazu hat Ribéry laut „Le Monde“ den Beamten erklärt, ihr wirkliches Alter nicht gekannt zu haben. Er habe bestätigt, für die Reisekosten aufgekommen zu sein, jedoch bestritten, ihr 2000 Euro als Lohn bezahlt zu haben. Mit Karim Benzema habe sie nach ihrer von „Le Monde“ zitierten Aussage 2008 sexuelle Beziehungen gehabt. Damals war sie erst 16 Jahre alt. Sidney Govou hat laut der Zeitung bei seiner Vernehmung bestätigt, im März dieses Jahres, eine Nacht mit ihr verbracht zu haben. Da war sie bereits volljährig. Er sei allerdings „sehr erstaunt“ gewesen, als sie danach „mehrere hundert Euro“ von ihm verlangt habe.

Wie „Le Monde“ weiter berichtet, ging die aus Marokko stammende, blond gefärbte Zahia D. seit 2008 der Prostitution nach. Nach ihrer Aussage nahm sie von ihren Freiern tausend bis zweitausend Euro, 30 Prozent davon gingen an den Chef des Callgirl-Rings, einen 30-jährigen Marokkaner mit Namen Abou. Er befindet sich mit drei anderen als Zuhälter verdächtigten Männern in Untersuchungshaft. Während Zuhälterei in Frankreich schwer bestraft wird, haben Freier nichts zu befürchten, es sei denn bei Beziehungen zu Minderjährigen. Die Strafverfolgung muss dem Beschuldigten jedoch nachweisen, dass er Kenntnis von der Minderjährigkeit hatte oder sie haben musste.

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