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Bistum Eichstätt: Priester darf keinen Exorzismus mehr sprechen

Nachdem durch die Medienberichterstattung böse Geister heraufbeschworen worden waren, darf ein Eichstätter Ruhestandspriester nun keine Teufelsaustreibung mehr vornehmen: Die Exorzismus-Genehmigung wurde endgültig zurückgezogen.

Ein Ruhestandspriester aus dem bayerischen Bistum Eichstätt darf keine Teufelsaustreibungen mehr vornehmen. Dem Geistlichen sei die Erlaubnis für den Exorzismus bereits im November 2005 entzogen worden, teilte das Bischöfliche Ordinariat am Mittwoch in Eichstätt mit. Es habe ein klärendes Gespräch von Generalvikar Johann Limbacher mit dem pensionierten Priester gegeben. Dem katholischen Geistlichen war die Erlaubnis zur Teufelsaustreibung im Juni 1997 unter strengen Auflagen erteilt worden. Mehrere Medien hatten kürzlich über Teufelsaustreibungen im Bistum Eichstätt berichtet.

Die Exorzismus-Debatte in der katholischen Kirche hatte ein Bericht des Bayerischen Rundfunks neu entfacht. Demnach räumte das Erzbistum Paderborn ein, einen bayerischen Exorzisten offiziell mit einer Teufelsaustreibung beauftragt zu haben. Es habe in den vergangenen Jahren drei Fälle von kirchlich begleitetem Exorzismus im Erzbistum gegeben, sagte ein Sprecher. Auch das Augsburger Ordinariat räumte nach Bekanntwerden der Fälle in Paderborn grundsätzlich Teufelsaustreibungen ein. (sba/dpa)

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