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Panorama: Bohlens Buch bleibt lückenhaft

Berliner Landgericht bestätigt einstweilige Verfügungen

„Es ist sehr umgangssprachlich", sagten die Anwälte des Dieter Bohlen – und trafen den Stil des Buches sehr genau. „Jeder weiß, dass Herr Bohlen eine übertriebene Sprache wählt“, argumentierten sie. Gebracht hat das nichts. Das Berliner Landgericht bestätigte am Dienstag drei einstweilige Verfügungen gegen das Bohlen-Buch „Hinter den Kulissen“, die der Ex-Modern-Talking-Sänger Thomas Anders erwirkt hatte. Bohlen habe darin Tatsachen behauptet, „deren Richtigkeit er nicht glaubhaft machen konnte“. Bohlen kann gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.

Seit knapp einem Monat muss sich die Justiz immer wieder mit dem zweiten Buch des 49-jährigen Musikproduzenten befassen. Mehrere Prominente erwirkten gegen Bohlen und den Random-House-Verlag, bei dem das Buch erscheint, einstweilige Verfügungen. Der Verlag hatte daraufhin die entsprechenden Passagen in der zweiten Auflage schwärzen lassen. Dabei muss es nach der jetzigen Entscheidung bleiben.

Doch Thomas Anders, die „Tagesschau“-Sprecher Eva Herman und Jens Riewa sowie die Schauspielerin Jenny Elvers-Ebertzhagen müssen mit der Tatsache leben: Die Dinge sind in der Welt. Zwar hatte Anders erwirkt, dass die Exemplare der ersten Auflage hätten zurückgezogen werden müssen. Die Verfügung konnte aber nicht vor dem Verkaufsstart am 4. Oktober zugestellt werden. So wurden die Bücher ungehindert verkauft. Und was in der gerade erschienenen zweiten Auflage fehlt, berichtet die „Bild“-Zeitung: Sie druckt verbotene Passagen. Bohlen bleibt im Gespräch.

Zum Gerichtstermin in Berlin waren weder Bohlen noch Anders persönlich erschienen. Ihre Anwälte stritten knapp eine Stunde lang. Weil Bohlen behauptet hatte, dass der Tommy kriminell sei. Anders und ein Tourneemanager hätten ihn betrogen. Es seien beispielsweise Gelder für Bodyguards abgerechnet worden, die Bohlen nie gesehen habe. Die Gegenseite brachte einen Tourneemanager ins Spiel, der dafür verantwortlich gewesen sei. Der Richter blätterte in den Akten: „Auch wenn es Fragen gab, musste er deshalb im Buch schreiben, die hätten ihn beschissen?“ Die Sache habe Bohlen eben maßlos geärgert, meinten die Bohlen-Anwälte.

Für den Rechtsanwalt von Anders stand fest: „Herr Anders ist ein ganz redlicher Mann, er hat sich nicht bereichert.“ Ob Bohlen nun vors Berliner Kammergericht zieht, blieb zunächst offen. Und Anders sitzt nicht traurig zu Hause in Koblenz. Im November wird sein erstes Solo-Album erscheinen. „Es läuft blendend“, freute sich seine Managerin am Rande des Prozesses.

Kerstin Gehrke

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