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Debra Milke, Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners.

© dpa

Der Fall Debra Milke: US-Gericht hebt Mordanklage auf

Es ist ein wichtiger Schritt für das weitere Schicksal der ehemaligen Todeskandidatin Debra Milke: Ein Berufungsgericht in Arizona ordnete an, die Mordanklage gegen die in Berlin geborene 49-Jährige fallenzulassen.

Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke ist ihrem endgültigen Leben in Freiheit einen wichtigen Schritt näher. Ein Berufungsgericht im Bundesstaat Arizona ordnete am Donnerstag an, die Mordanklage gegen die 49-jährige Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners fallenzulassen. Das Gericht folgte damit Milkes Anwälten. Diese hatten argumentiert, eine drohende Neuauflage des langen Prozesses verstoße gegen die US-Verfassung, weil niemand zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden dürfe.

Milke sei „begeistert, schockiert und sprachlos“, sagte ihr Anwalt Michael Kimerer der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe die Entscheidung kaum fassen können. Beendet ist ihre lange Hängepartie allerdings noch nicht, da die Staatsanwaltschaft den Fall bis zum Obersten Gerichtshof von Arizona bringen will. Bis zu dieser Entscheidung könnten laut Kimerer noch einmal drei bis vier Monate vergehen.
Die heute in Phoenix lebende Milke war vor über 20 Jahren zum Tode verurteilt worden. Sie habe 1989 zwei Männer angestiftet, ihren vierjährigen Sohn zu töten, hieß es damals. Im Herbst 2013 erklärte ein Berufungsgericht das Urteil wegen mangelnder Beweise für ungültig. Milke kam auf Kaution und mit einigen Einschränkungen auf freien Fuß, nachdem sie 22 Jahre in der Todeszelle auf ihre Hinrichtung gewartet hatte. Der Fall habe Arizonas Justizsystem „schwer befleckt“, schrieben die Richter am Donnerstag und sprachen von „ungeheurem staatsanwaltlichen Fehlverhalten“.

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