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Panorama: Die medizinisch-psychologische Untersuchung steht häufig vor der Rückgabe des eingezogenen Führerscheins

Kaum eine Rechtsfolge einer Verkehrsstraftat trifft einen Autofahrer härter als der Entzug der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird nach Ende der von dem Gericht verhängten Sperrfrist die Ausstellung des neuen Führerscheins darüber hinaus von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht.

Kaum eine Rechtsfolge einer Verkehrsstraftat trifft einen Autofahrer härter als der Entzug der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird nach Ende der von dem Gericht verhängten Sperrfrist die Ausstellung des neuen Führerscheins darüber hinaus von einem medizinisch-psychologischen Gutachten abhängig gemacht. Der Gefahr, den Test nicht zu bestehen, kann man aber mit einer entsprechenden Vorbereitung begegnen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung - im Volksmund "Idiotentest", in Fachkreisen "MPU" genannt - soll Aufschluss darüber geben, ob die zu begutachtende Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ausgangspunkt ist dabei die gerichtliche oder behördliche Feststellung, dass die Eignung nicht vorliegt. Ein Beispiel: Wer mit mehr als 1,5 Promille Blutalkohol angetroffen wurde, wird als Gewohnheitstrinker eingestuft, und muss glaubhaft machen, dass er sein Verhalten geändert hat.

Zur Vorbereitung auf die MPU werden Schulungen angeboten, die über die zu erwartenden Fragen des Gutachters informieren und empfehlenswerte Antworten vermitteln sollen. Die Qualität der Seminare ist unterschiedlich, gemeinsam ist solchen Lehrgängen allerdings, dass die MPU-Institute ihnen eher kritisch gegenüberstehen. Das umso mehr, je kürzer der Abstand zwischen dem Vorbereitungslehrgang und dem MPU-Termin ist. Prüfungstaktische Maßnahmen werden negativ bewertet.

Das bedeutet aber nicht, dass eine Schulung stets überflüssig ist. Schließlich kann es von Nutzen sein, sich über das MPU-Verfahren vorab zu informieren. Pluspunkte sammelt, wer nicht erst zum MPU-Termin reagiert, sondern frühzeitig Maßnahmen ergreift, die auf die Änderung seines Verhaltens über einen längeren Zeitraum schließen lassen. So bietet sich für Alkoholsünder der Beitritt zu einer Selbsthilfegruppe an. Dieser Weg ist ratsam, wenn mehr als 1,5 Promille festgestellt wurden oder - auch mit niedrigeren Werten - innerhalb von zehn Jahren mehrere Fahrten unter Alkoholeinfluss in Rede standen.

Es kann allerdings passieren, dass die Gruppe es ablehnt, den Verkehrssünder aufzunehmen, weil er aus ihrer Sicht nicht alkoholkrank ist. Dann genügt es nicht, auf die Entscheidung der Gruppe zu verweisen und sonst nichts zu unternehmen. Auf jeden Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu einer Suchtberatungsstelle.

Auch Kraftfahrer, die niemals unter Einfluss von Alkohol oder Drogen auffällig geworden sind, können zur MPU aufgefordert werden. So wird die wegen zu hohen Punktestands im Flensburger Zentralregister entzogene Fahrerlaubnis regelmäßig erst wieder erteilt, wenn ein positives Gutachten vorliegt. Der negativen Grundeinstellung, nur einem allgemeingefährlichen Verkehrsrowdy gelinge es, 18 Punkte oder mehr anzusammeln, kann nicht damit begegnet werden, dass es sich bei den einzelnen Ordnungswidrigkeiten jeweils um Bagatellen handelte. MPU-Gutachter erwarten den Nachweis der Änderung ursprünglicher Verhaltensgewohnheiten, etwa durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Punkteseminar beim TÜV.

Vorsicht bei Erfolgsgarantien

Die beste Vorbereitung auf die MPU bietet eine verkehrspsychologische Beratung durch - von den Instituten anerkannte - seriöse und erfahrene Therapeuten. Sozialpädagogen an Suchtberatungsstellen und Ärzte mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation wird dabei ebenso die notwendige Seriosität unterstellt wie den Diplom-Psychologen. Psychotherapeuten, die über den Weg des Heilpraktikers zur Ausübung ihres Berufes gelangt sind, mögen zwar objektiv zur verkehrspsychologischen Betreuung geeignet sein, finden aber selten Anerkennung ihrer Arbeit bei den MPU-Instituten. Zu warnen ist vor "schwarzen Schafen" wie dubiosen "psychologischen Beratern" und selbst ernannten "Verkehrstherapeuten".

Einen geeigneten Berater zu finden, ist für den Laien schwierig. Wer sich bei den führenden MPU-Instituten TÜV und DEKRA erkundigt, wird häufig auf dort angebotene Kurse verwiesen, die von freien Praxen oder der Gutachtenstelle angeschlossenen Therapiegesellschaften angeboten werden. Zu letzteren wird übrigens auch geschickt, wer die MPU nicht im ersten Anlauf besteht.

Bei Beratungsgesellschaften, die Erfolgsgarantien anbieten wie "Geld zurück bei Nichtbestehen" sollte man vorsichtig sein. Auch wenn in diesen Gesellschaften oft Diplom-Psychologen tätig sind, gelten sie bei den meisten MPU-Prüfern als unseriös, weil die sogenannten Eignungsmängel nicht aufgearbeitet, sondern nur verschleiert würden. Wer sich solchen Unternehmen anvertraut, muss also damit rechnen, dass der Gutachter sich skeptisch zeigt, inwieweit eine bessere Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr oder zum Alkoholkonsum tatsächlich gewonnen wurde oder nur angelernt vorgespiegelt wird. Die Erstattung des Honorars - selten in voller Höhe - wiegt nichts gegen die Folgen des Nichtbestehens der Prüfung. Wird der Durchgefallene an eine mit dem MPU-Institut verbundene Therapie-Gesellschaft verwiesen, fallen Kosten von mehreren tausend Mark an.

Freie - also nicht an Gesellschaften gebundene - Verkehrspsychologen können über den Bundesverband niedergelassener Verkehrspsychologen (t 040 / 56 00 80 08) oder die juristische Zentrale des ADAC (t 089 / 76 76 24 23) ermittelt werden. Über Qualität und Effizienz der Arbeit der einzelnen Therapeuten wird keine Auskunft gegeben. Ein Anhaltspunkt für die Auswahl kann aber sein: An die verkehrspsychologische Behandlung sollte sich ein Training für die glaubwürdige Darlegung der wieder gewonnenen Fahreignung anschließen. Denn die beste Therapie nützt nichts, wenn man wegen Prüfungsangst oder Unsicherheit bei der MPU durchfällt.

Karl M. Wilhelm

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