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Dubai-Urlaub: Nächtliche Hupkonzerte sind kein Reisemangel

Dubai-Urlauber, die sich an den nächtlichen Hupkonzerten in der Großstadt stören, haben einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Köln - Wer in Dubai ein Hotel in zentraler Lage bucht, muss mit einer "turbulenten, verkehrsreichen Umgebung" rechnen. Mit dieser Begründung wies eine Kölner Amtsrichterin die Klage eines Pauschalurlaubers ab, der von seinem Reiseveranstalter 944 Euro Schadenersatz wegen Geräuschbelästigungen in seinem Hotel im Zentrum von Dubai nahe des Clocktower verlangt hatte. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor (Az: 133 C 428/05).

Insbesondere fühlte sich der Tourist durch die ortsüblichen Hupkonzerte der Autofahrer gestört, die ihm den Schlaf geraubt hätten. Laut Urteilsbegründung "dürfte allgemein bekannt sein", dass es sich bei der Großstadt am arabischen Golf "um eine hochmoderne boomende Metropole" handle, deren Geschäftszentren "keineswegs mit beschaulichen, autofreien Souks zu assoziieren" seien. Die Geräuschkulisse des Hotels sei deshalb kein Reisemangel, entschied die Richterin. (tso/dpa)

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