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Duisburg: Keine Ermittlungen gegen OB Sauerland

Knapp ein halbes Jahr nach dem Tod von 21 Menschen auf der Loveparade in Duisburg wird gegen Polizei, Stadtverwaltung und Veranstalter ermittelt - nicht aber gegen Oberbürgermeister Sauerland und Veranstalter Schaller.

Sechs Monate nach der Loveparade-Katastrophe ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg jetzt gegen 16 Personen. Im Visier der Ermittler stehen Mitarbeiter von Stadt, Veranstalter und Polizei. Der im Kreuzfeuer der Kritik stehende Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) und der Chef des Veranstalters Lopavent, Rainer Schaller, sind nach dpa-Information aus Justizkreisen zunächst nicht dabei. Bei dem Unglück im Juli kamen 21 Menschen ums Leben.

Sauerland erklärte, städtische Mitarbeiter hätten keine Amtspflichten verletzt. Er werde alles tun, um seine Kollegen in der Stadtverwaltung zu unterstützen. Nach Informationen von „Spiegel Online“ sind unter den Beschuldigten der Rechts- und der Stadtentwicklungsdezernent sowie die stellvertretende Leiterin des Ordnungsamtes und der sogenannte Crowd Manager von Lopavent sowie ein Leitender Polizeidirektor.

Gegen die Verdächtigen werde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet, teilte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Dienstag mit. Bislang hatten sich die Ermittlungen gegen unbekannt gerichtet. Die Behörde wollte nicht ausschließen, dass noch weitere Personen in den Kreis der Beschuldigten einbezogen werden müssen.

Namen nannte die Behörde nicht.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) betonte: „Die Verantwortlichen müssen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Auch im Interesse von Opfern und Angehörigen legen wir Wert auf eine umfassende Aufklärung.“ Vor dem Loveparade-Gelände war am 24. Juli 2010 ein qualvolles Gedränge entstanden, weil vorübergehend Zugänge und Ausgänge gesperrt wurden. 21 junge Menschen wurden zu Tode gedrückt und getrampelt.

Mehrere hundert Techno-Anhänger wurden verletzt. Die Verantwortlichen von Stadt, Ordnungskräften und Veranstalter haben allesamt eine Mitschuld für das Unglück von sich gewiesen. „Die Feststellung eines Anfangsverdachts bedeutet nicht zwingend, dass sich die Beschuldigten auch vor Gericht werden verantworten müssen“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Erst die weiteren Ermittlungen würden zeigen, ob im Einzelfall Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen sei.

Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Rolf Haferkamp haben die Beschuldigten nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Wann dann gegebenenfalls Anklage erhoben wird, sei noch offen. Das Zwischenergebnis beruht vor allem auf der Vernehmung von mehr als 2200 Zeugen und der Sichtung von Bildaufzeichnungen vom Geschehen. Wie es hieß, beschäftigt der Fall 90 Beamte.

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