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Panorama: Ein No Angel auf Bewährung

Darmstadt - Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Übertragung des HI-Virus auf einen Sexpartner gefordert. Es sei bewiesen, dass die heute 28-Jährige im Jahr 2004 bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ihren damaligen Freund mit dem Aids-Erreger angesteckt habe, obwohl sie von ihrer Infektion wusste.

Darmstadt - Die Darmstädter Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch für die No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Übertragung des HI-Virus auf einen Sexpartner gefordert. Es sei bewiesen, dass die heute 28-Jährige im Jahr 2004 bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ihren damaligen Freund mit dem Aids-Erreger angesteckt habe, obwohl sie von ihrer Infektion wusste. Die Anklage sieht darin vollendete gefährliche Körperverletzung. Benaissas Verteidiger plädierte auf eine „angemessene“ Bewährungsstrafe und Auflagen zu gemeinnütziger Arbeit für seine Mandantin. Das Gericht will am Donnerstag das Urteil sprechen. ddp

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