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Panorama: Erstes Urteil gegen ehemalige Yukos-Führung

In Moskau ist der frühere Sicherheitschef des Ölkonzerns Yukos, Alexej Pitschugin, zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Pitschugin mehrere Morde in Auftrag gegeben hatte. Es ist das erste Urteil der russischen Justiz gegen ehemalige ranghohe Yukos-Mitarbeiter.

Moskau (30.03.2005, 10:38 Uhr) - Pitschugin habe im Jahr 2002 ein Ehepaar in der südrussischen Stadt Tambow ermorden lassen, nachdem er von diesem erpresst worden sei, urteilte ein Moskauer Stadtgericht am Mittwoch in einem nichtöffentlichen Verfahren. Außerdem habe Pitschugin ein Attentat auf eine Beraterin des früheren Yukos-Vorstandsvorsitzenden Michail Chodorkowski verübt, das die Frau überlebte.

Die Verteidigung Pitschugins kündigte Berufung gegen das Urteil an. «Es gibt keine Beweise für die Schuld», sagte der Anwalt Georgi Kaganer. Bis heute sind die Leichen des mutmaßlich ermordeten Ehepaares nicht aufgefunden worden.

Regierungskritiker sehen die Verfahren gegen die erweiterte Yukos- Führung als Versuch des Kremls, Chodorkowski zu entmachten und die Erdölindustrie dem Kreml zu unterstellen. Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag zehn Jahre Haft für Chodorkowski und dessen Geschäftspartner Platon Lebedew gefordert. Beiden werden unter anderem Steuerhinterziehung und schwerer Betrug zur Last gelegt.

Der seit 17 Monaten in Untersuchungshaft sitzende Chodorkowski, einst reichster Geschäftsmann Russlands und Chef des Ölkonzerns Yukos, habe den Staat betrogen und Steuern in großem Ausmaß hinterzogen, sagte Staatsanwalt Dmitri Schochin am Dienstag. Sowohl der Europarat als auch die US-Regierung hatten in der Vergangenheit die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bezweifelt.

Chodorkowski und sein Geschäftspartner Platon Lebedew sollen sich auch der Unterschlagung und der Fälschung von Dokumenten schuldig gemacht haben. Straferschwerend sei «die Bildung einer kriminellen Vereinigung». Der Staatsanwalt forderte zudem, das Eigentum der beiden bislang als Dollar-Milliardäre geführten Unternehmer einzuziehen. Beide Angeklagte bezeichnen sich als unschuldig. Mit einem Urteil wird ab Mitte April gerechnet.

Bereits vor Monaten hatte der stellvertretende Generalstaatsanwalt Wladimir Kolesnikow öffentlich verkündet, er bedauere, dass man beide Angeklagte zu höchstens zehn Jahren verurteilen könne. Schochin beantragte, die Angeklagten vom Betrugsvorwurf bei der Privatisierung eines Düngemittelproduzenten 1994 freizusprechen, weil diese Tat verjährt sei. (tso)

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