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Essen: Krebs-OP gegen Geldspende

Heute Morgen durchsuchte die Staatsanwaltschaft Wohnung und Büro eines Krebsspezialisten und Klinik-Chefarztes in Essen. Bereits abgewiesenen Patienten bot er gegen eine Spende eine Operation an - die er in einigen Fällen womöglich gar nicht selbst durchführte - oder setzte sie auf Wartelisten für Organspenden.

Im Skandal um die angebliche Erpressung von Krebspatienten am Essener Uniklinikum hat die Staatsanwaltschaft heute eine groß angelegte Durchsuchungsaktion gestartet. Fast 70 Beamte sichteten dabei Unterlagen in Wohnung und Büro des Klinik-Chefarztes Prof. Christoph Broelsch, einer Oberärztin sowie in Wohnungen von Zeugen und drei Abrechnungsbüros. Der prominente Mediziner soll jahrelang zuvor abgewiesene Kassenpatienten gegen Spenden von 5000 bis 10.000 Euro behandelt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Betrug, Erpressung von Patienten, Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung vor. Broelsch bestreitet die Vorwürfe. Unter seiner Leitung sei kein Eingriff von Spenden abhängig gemacht worden, hatte er Mitte Mai schriftlich erklärt. Er habe lediglich aus "humanitären Gründen" angeboten, auf sein Chefarzthonorar zu verzichten, wenn Patienten zugunsten des Klinik-Forschungskontos spendeten. Von der Universitätsklinik oder Broelsch selbst gab es zunächst keine Stellungnahme.

Betrug, Erpressung und Vorteilsnahme

Broelsch ist als Transplantationsmediziner bundesweit bekannt, er hatte beispielsweise den früheren Bundespräsidenten Johannes Rau operiert. Bei Bekanntwerden der Vorwürfe im Frühsommer hatte Broelsch ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Die Universität hatte ihn nach einem persönlichen Gespräch mit Rektor Lothar Zechlin während der laufenden Ermittlungen im Amt belassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Klinik um Honorare für die Chefarztbehandlung betrogen zu haben, weil er die Patienten stattdessen spenden ließ. Zugleich seien auch Patienten betrogen worden, weil der Chefarzt in zehn Fällen trotz anders lautender Versprechungen doch nicht persönlich operierte. Erpressung sieht die Anklagebehörde, weil Broelsch todkranke Patienten mit nur geringen medizinischen Heilungschancen nur gegen Zahlungen überhaupt aufgenommen habe. Dass er Patienten gegen Geld auf Wartelisten hochgestuft habe, erfülle den Tatbestand der Vorteilsannahme. Außerdem wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, Teile der Zahlungen nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. (mit dpa)

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