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Eine versteckte Kamera in einem Buch im Computermuseum Heinz Nixdor, präsentiert von Mitarbeiter Ulf Klein. So altertümlich werden versteckte Kameras heute bestimmt nicht mehr eingesetzt - erlaubt wäre es jedoch, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag entschieden hat.

© dpa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Urteil: Journalisten dürfen versteckte Kameras einsetzen

Richtungsweisendes Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag: Journalisten wird der Einsatz versteckter Kameras erlaubt. Ganz so einfach ist das geheime Filmen dann aber doch nicht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Journalisten in einem richtungsweisenden Urteil den Einsatz versteckter Kameras erlaubt. Das Urteil vom Dienstag betraf eine Reportage der Verbraucherschutz-Sendung „Kassensturz“ des deutschsprachigen Schweizer Fernsehens (SF DRS) aus dem Jahr 2003 über irreführende Beratungen eines Versicherungsmaklers.

Das öffentliche Interesse an Informationen über angebliche dubiose Praktiken beim Verkauf von Versicherungsprodukten sei wichtiger als der Schutz der Privatsphäre des Maklers, befanden die Straßburger Richter. Das Zürcher Obergericht hatte 2009 vier Journalisten wegen der heimlichen Aufnahmen zu Geldstrafen verurteilt.

Sie klagten daraufhin in Straßburg. Der EGMR bewertete die Geldstrafe als Verstoß gegen die Medien- und Meinungsfreiheit, da „Medien durch ein solches Urteil von kritischen Beiträgen abgehalten werden könnten, auch wenn sie nicht daran gehindert werden, den Beitrag auszustrahlen“.  Der betroffene Makler hatte eine Stellungnahme abgelehnt.

Als „entscheidend“ bewertete der Gerichtshof die Tatsache, dass in der Sendung sein Gesicht unkenntlich gemacht und seine Stimme verfremdet worden sei; ferner sei die Kamera außerhalb seiner Büroräume eingesetzt worden. (dpa)

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