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Europäischer Gerichtshof: Kindermörder Gäfgen wehrt sich gegen Folter-Urteil

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen will das Scheitern seiner Klage vor dem Europäischen Gerichtshof nicht hinnehmen. Nun muss die Große Kammer des Gerichts die Entscheidung erneut überprüfen.

Wie sein Anwalt Michael Heuchemer am Dienstag auf Anfrage mitteilte, wird Gäfgen eine Überprüfung des Urteils durch die Große Kammer des Straßburger Gerichts beantragen. Über diesen Antrag muss zunächst ein Gremium aus fünf Richtern entscheiden. Sollte es dem Antrag stattgeben, werden Gäfgens Foltervorwürfe gegen Deutschland von der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer abermals überprüft.

Der 33-Jährige Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler hatte gegen Deutschland geklagt, weil die Polizei ihm bei seiner Vernehmung mit Folter gedroht hatte. Der damalige stellvertretende Frankfurter Polizeipräsident Wolfgang Daschner wollte damit erreichen, dass Gäfgen den Aufenthaltsort des Elfjährigen verrät. Daschner rechtfertigte sein Vorgehen mit dem Versuch, den Jungen zu retten. Tatsächlich war das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits tot.

Eine Kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs hatte die Foltervorwürfe am 30. Juni mit sechs gegen eine Stimme zurückgewiesen - unter anderem, weil Daschner in Deutschland wegen seines Vorgehens vor Gericht gestellt und verurteilt worden war. Diese Entscheidung könne bei Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaft die "Versuchung entstehen lassen", Geständnisse mit rechtswidrigen Methoden zu erpressen, betonte Heuchemer. Nicht zuletzt deshalb werde er die Verweisung der Klage an die Große Kammer beantragen. Sollte diese den Fall neu prüfen und die Bundesrepublik verurteilen, könnte Gäfgen auf einen neuen Prozess in Deutschland hoffen. (küs/AFP)

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