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Fall Lea-Sophie: Anzeigen gegen Staatsanwaltschaft

Der Fall der verhungerten Lea-Sophie sorgt weiter für Aufsehen: Nach Einstellung der Ermittlungen gegen das Schweriner Jugendamt liegen jetzt Strafanzeigen gegen die Staatsanwaltschaft vor. Es besteht der Verdacht auf Strafvereitelung im Amt.

Im Mordfall Lea-Sophie steht die Schweriner Staatsanwaltschaft wegen der Einstellung der Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Schweriner Jugendamtes weiter in der Kritik. Wie die "Schweriner Volkszeitung" (Mittwochausgabe) berichtete, sind gegen die Anklagebehörde inzwischen Strafanzeigen gestellt worden.

Einer der Vorwürfe laute "Strafvereitelung im Amt". Die Anzeigen stammen dem Bericht zufolge aus dem Kreis der 46 Personen, die im Fall des verhungerten Mädchens zuvor Strafanzeigen gegen Mitarbeiter des Jugendamtes unter anderem wegen unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gestellt hatten.

Akten werden geprüft

Ein Sprecher des Generalstaatsanwalts kündigte an, dass nun alle Akten zu den Vorwürfen gegen das Jugendamt angefordert und gründlich geprüft würden. Angesichts des Umfangs dieser Akten werde es jedoch eine geraume Zeit dauern, bis über ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft entschieden werden könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli einen Tag nach dem Urteil gegen die Eltern von Lea-Sophie die Ermittlungen gegen die Amtsmitarbeiter eingestellt. Die Anklagebehörde begründete ihre Entscheidung damit, dass keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der städtischen Bediensteten vorlägen.

Die Eltern von Lea-Sophie waren vom Schweriner Landgericht wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Die 24-jährige Mutter und der 26-jährige Vater müssen für elf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. (sgo/ddp)

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