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Fall Robin: Verhungertes Kleinkind: Kein Mord

Kurz vor Weihnachten hatte die Mutter den zweijährigen Robin allein in der Wohnung gelassen - drei Tage lang, nur mit ein paar Keksen. Nach ihrer Rückkehr starb das Kind. Es war kein Mord, sagt jetzt der Staatsanwalt.

Im Prozess um den zu Weihnachten 2007 verhungerten zweijährigen Robin aus Kirchberg in Sachsen hat die Staatsanwaltschaft den Mord-Vorwurf gegen die Mutter fallengelassen. Oberstaatsanwalt Holger Illing forderte in seinem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Zwickau acht Jahre Haft wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge. Ursprünglich hatte die Anklage auf Mord gelautet. Eine Tötungsabsicht sei nach dem psychiatrischen Gutachten nicht mehr zu unterstellen, erklärte Illing. Verteidiger Michael Windisch plädierte auf fünf Jahre Haft wegen Aussetzung, allerdings ohne Todesfolge.

Der psychiatrische Gutachter hatte bei der Angeklagten (24) eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Sie habe deshalb nicht erkennen können, dass der Junge in Lebensgefahr schwebte und dringend ärztliche Hilfe benötigte. Deshalb sei sie nicht voll schuldfähig. Dennoch machte Oberstaatsanwalt Illing die Frau für den Tod des Jungen allein verantwortlich. "Die Angeklagte hat drei Kinder, da muss man doch erkennen, wenn der Junge völlig abgemagert ist und Hilfe benötigt", sagte Illing nach der Verhandlung. Eine Mitverantwortung des Jugendamts, das die Familie lange betreute, schloss er hingegen aus.

Die 24-Jährige hatte zu Prozessbeginn vor zweieinhalb Wochen eingeräumt, den schon länger kränkelnden Zweijährigen kurz vor dessen Tod fast drei Tage lang völlig alleingelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie einen Bekannten in Mecklenburg-Vorpommern, den sie über das Internet kennengelernt hatte. Lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche Saft ließ sie ihrem Sohn da. Bei ihrer Rückkehr am Abend des 24. Dezember hatte sie sich nach eigener Aussage aus Angst vor dem Jugendamt nicht getraut, einen Arzt zu rufen. Robin starb am 26. Dezember wegen akuter Unterernährung und Flüssigkeitsmangels. Ein Urteil will das Gericht an diesem Donnerstag verkünden. (svo/dpa)

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