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Frankfurt am Main: Verurteilter Gewalttäter sticht Mann nieder

Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig war, konnte sich der verurteilte Messerstecher weiter frei in der Stadt bewegen - eine Wiederholungsgefahr sollte nicht bestehen. Ein Irrtum, den ein 23-Jähriger beinahe mit dem Leben bezahlte.

David L. und Simon G., verurteilte Angreifer eines Frankfurter U-Bahn-Fahrers von Anfang Januar, sind noch vor ihrem Haftantritt erneut straffällig geworden. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mitteilte, sollen die beiden jungen Männer am vergangenen Wochenende in der Stadt einen 23-Jährigen mit einem Messer attackiert und dabei lebensgefährlich verletzt haben. Das Opfer habe Stiche in Bauch, Leber und Niere erhalten. Nur durch eine Notoperation sei der Mann gerettet worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Der schwer verletzte 23-Jährige wollte laut Staatsanwaltschaft einem Dritten helfen, der von den Beschuldigten attackiert worden sei. Diesem Dritten hätten die beiden mutmaßlichen Angreifer vorgeworfen, als Informant für die Polizei tätig zu sein. Als der 23-Jährige daraufhin zur Hilfe gekommen sei, sollen ihn David L. und Simon G. niedergestochen haben. Dabei soll einer das Opfer festgehalten haben, während der andere zustach.

Bei dem Messerstecher handelt es sich vermutlich um jenen 18-Jährigen David L., der schon als Haupttäter des Angriffs auf den U-Bahn-Fahrer galt. Er war im März zu einer 21-monatigen Jugendstrafe verurteilt worden. Das Urteil gegen ihn ist aber erst seit vergangenem Mittwoch rechtskräftig. Für seinen Haftantritt gab es noch keinen Termin. Haftbefehl bestand nicht mehr, weil das Oberlandesgericht Frankfurt Anfang April eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen hatte.

Richter sieht nach zweitem Angriff Wiederholungsgefahr

Nach der erneuten Attacke wurde der 18-jährige noch am Wochenende festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft. Der Richter sah jetzt eine Flucht- und Wiederholungsgefahr.

Sein mutmaßlicher Komplize soll bei der Attacke am vergangenen Wochenende Anfang Januar ebenfalls an dem Angriff auf den U-Bahn-Fahrer beteiligt gewesen sein. Der ebenfalls 18-Jährige Simon G. wurde im Juni zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt, allerdings wegen anderer Straftaten, darunter auch wegen gefährlicher Körperverletzung. Für ihn galt eine sechsmonatige sogenannte Vorbewährung. Wegen Verstößen gegen die Auflagen entschied das Amtsgericht Frankfurt am vergangenen Donnerstag, dass die Jugendstrafe vollstreckt wird.

Der Überfall im Januar auf einen U-Bahn-Fahrer im Frankfurter Stadtteil Heddernheim hatte im hessischen Landtagswahlkampf für Aufsehen gesorgt, da Ministerpräsident Roland Koch (CDU) darin stark auf das Thema Jugendkriminalität gesetzt hatte. (mpr/ddp/AFP)

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