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Freiheitsstrafe: Richter bestätigen Urteil im Moshammer-Prozess

Der Mörder des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer bleibt lebenslang in Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als "offensichtlich unbegründet".

Karlsruhe - Die Anwälte des 26 Jahre alten Irakers Herisch A. kündigten daraufhin an, mit dem Fall vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Das Landgericht München I hatte Herisch A. im November 2005 wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die nun ebenfalls vom 1. Strafsenat des BGH bestätigt wurde. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Herisch A. Moshammer in der Nacht zum 14. Januar 2005 nach einem Streit um sexuelle Dienste in dessen Haus in Grünwald mit einem Kabel erdrosselt hatte. Der Angeklagte habe das Kabel "blitzschnell" von hinten vier Mal um den Hals seines wehrlosen Opfers gewickelt und Moshammer zu Boden gerissen. Herisch A. habe anschließend seinen Fuß auf Moshammers Oberkörper abgestützt und das Kabel so lange zugezogen, bis es zerriss. Der Modemacher sei nach etwa fünf bis sechs Minuten gestorben. Danach habe der Täter den leblosen Moshammer und anschließend das Haus nach Bargeld durchsucht.

Das Landgericht folgte dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe "im unteren zweistelligen Bereich" gefordert. Die Anwälte von Herisch A. führten an, zugunsten des Angeklagten müsse berücksichtigt werden, dass er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und ein Geständnis abgelegt habe.

Herisch A.s Anwalt Jürgen Langer zeigte sich nach der BGH-Entscheidung enttäuscht. Sein Mandant sei über die Nachricht "sprachlos" gewesen. Er kündigte an, jedes Mittel auszuschöpfen und vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Ziel sei weiterhin die Aufhebung des Ersturteils und eine völlig neue Verhandlung. "Minimalziel" sei die Aufhebung der besonderen Schwere der Schuld. Herisch A. sei nach wie vor der Auffassung, die im Urteil dargelegten Sachverhalte entsprächen nicht der Wahrheit. (Von Norbert Demuth und Antje Pöhner, ddp)

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