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Gefährliche Voyeure: Vom Jäger zum Gejagten

Gegen Stalker hat die Justiz in diesem Jahr bereits mehrere tausend Verfahren eingeleitet. Grundlage dafür war das neue Anti-Stalking-Gesetz. In schweren Fällen droht den Tätern mittlerweile sogar Untersuchungshaft.

Hamburg - Knapp neun Monate nach Inkrafttreten des neuen Anti-Stalking-Gesetzes haben die Behörden bereits mehrere tausend Verfahren eingeleitet. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presseagentur. Das Gesetz war am 31. März in Kraft getreten. In Niedersachsen gab es binnen weniger Monate 1107 Ermittlungsverfahren. Die Praxis zeige, dass es richtig war, einen eigenständigen Stalking-Paragrafen zu fordern, erklärte Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann.

In schweren Fällen können Stalker bei Wiederholungsgefahr sogar in Untersuchungshaft genommen werden, wenn ihnen zudem eine Gesundheitsgefährdung des Opfers vorgeworfen wird. Diese Regelung sei besonders effektiv. In einigen Fällen ist es nach Angaben des Ministeriums bereits zu Verurteilungen gekommen. So kam in Rotenburg (Wümme) ein Mann in Haft, der die Frau, die er nie persönlich kennengelernt hatte, täglich bis zu 30-mal telefonisch mit Liebesschwüren belästigte. Zuletzt sprach der Täter davon, er wünsche sich, dass sie im Rollstuhl sitze und er sie pflegen könne.

In Berlin hatte ein Mann einer Frau mit seinen Nachstellungen das Leben zur Hölle gemacht. Er wurde im Juli dieses Jahres in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Auch mit dem Lebensgefährten der Frau hatte er sich angelegt und mit einem Vorschlaghammer gegen die Wohnungstür geschlagen.

Der neue Strafrechtsparagraf 238 „Nachstellung“ verschärft die Maßnahmen gegen Stalker. Wer durch beharrliche Annäherung oder Nachstellung die Lebensgestaltung einer Person schwerwiegend beeinträchtigt, riskiert bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Bei schweren Folgen bis hin zum Tod sind es sogar bis zu zehn Jahre Haft. Der Begriff „Stalking“ kommt aus dem Englischen und bedeutet „Anschleichen“.

Mehrere Bundesländer haben bereits eine positive Bilanz nach Inkrafttreten des Anti-Stalking-Gesetzes gezogen. „Das Gesetz wirkt. Das beweist die hohe Zahl der gemeldeten Straftaten“, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf. Seit Anfang April seien 2629 Fälle „beharrlicher Nachstellung“ bei der Polizei angezeigt worden. Nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums konnten die Ermittler 88 Prozent der Stalking-Delikte aufklären. Mehr als 82 Prozent der mutmaßlichen Täter seien Männer. Die Mehrzahl der Taten ereignete sich im Familien- oder Freundeskreis des Opfers.

Hamburgs Justizsenator Carsten Lüdemann sagte: „Jetzt haben wir ein vernünftiges strafrechtliches Instrument. Aus jagenden Stalkern werden Gejagte der Justiz.“ Auch ein Sprecher des Brandenburger Landeskriminalamts (LKA) bezeichnete den neuen Paragrafen als ein „wirkungsvolles Instrument“, um „frühzeitig und gezielt gegen Stalker vorzugehen“. Die Polizei in Brandenburg registrierte 613 Fälle.

Von den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern wurden nach ersten Schätzungen des Justizministeriums mehr als 400 Ermittlungsverfahren wegen Stalkings eingeleitet. Das sei „ein deutlicher Beleg“ dafür, dass dieses Gesetz notwendig war, sagte ein Ministeriumssprecher. In Thüringen gab es laut Justizministerium bislang 244 Ermittlungen. Bei den sächsischen Staatsanwälten gingen bis Mitte Dezember 657 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 238 ein, erklärte das Justizministerium.

In Bremen werden Verfahren wegen Stalkings erst mit Beginn des nächsten Jahres statistisch erfasst. Eine Sprecherin des Justizressorts sagte, allerdings sei es mit Strafgesetzen allein nicht getan. Es müsse sichergestellt werden, dass Betroffenen tatsächlich schnell und wirksam geholfen werde. In Bremen seien bereits Anfang 2001 Sonderzuständigkeiten für Ermittlungsverfahren wegen Stalkings geschaffen worden. Den Opfern stünden damit feste Ansprechpartner zur Seite.

Aus Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg, Schleswig- Holstein und dem Saarland lagen keine Zahlen vor. (tsp/dpa)

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