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Gunther von Hagens

© dpa

Gerichtsurteil: Leichen-Plastinator kein Titel-Schummler

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat "Körperwelten"-Initiator Gunther von Hagens vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, mehrere Dokumente als "Professor" unterzeichnet zu haben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat den Leichen-Plastinator Gunther von Hagens vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen. Die Richter hoben mit dem Beschluss ein Urteil des Landgerichts Heidelberg auf, dass Hagens im September 2006 wegen der Führung eines Professorentitels verwarnt und gegen ihn eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro verhängt hatte. Das Verhalten, das Hagens vorgeworfen wurde, sei "nicht strafbar", hieß es zur Begründung.

Der Initiator der umstrittenen Ausstellung "Körperwelten" hatte 1999 von der chinesischen Universität Dalian für fünf Jahre den Titel "Visiting Professor" (Gastprofessor) verliehen bekommen. In den Jahren darauf soll er in Deutschland mehrmals Dokumente unterzeichnet haben, in denen der Professorentitel ohne Hinweis auf die chinesische Herkunft verwendet wurde. Das Heidelberger Landgericht hatte ihn deshalb wegen Missbrauchs von Titeln in drei Fällen verwarnt und als Bewährungsauflage die Geldbuße verhängt. Bei einem neuerlichen Verstoß wäre zudem eine Geldstrafe in Höhe von 48.000 Euro fällig geworden.

Das OLG sprach den Angeklagten nun rechtskräftig frei. Hagens habe sich nicht selbst als Professor bezeichnet. Vielmehr sei ihm der Titel von Dritten vorgegeben worden. So sei die Unterschriftenzeile in den Dokumenten zwar maschinenschriftlich mit dem Namenszug "Prof. Dr. Gunther von Hagens" versehen gewesen. Hagens habe diese aber handschriftlich nur mit seinem Namen - ohne Titel - unterzeichnet. Er habe den Professorentitel nicht "aktiv" für sich beansprucht. (mit ddp)

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