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1. April 2015: Carsten Spohr (r), CEO von Lufthansa, und Thomas Winkelmann, CEO von Germanwings, sprechen auf einer Pressekonferenz an der Absturzstelle, wo eine Stele zum Gedenken der Opfer errichtet wurde.

© AFP

Germanwings-Katastrophe: Zeitung: Angehörige der Crew-Mitglieder bekommen weniger Schmerzensgeld

Einem Zeitungsbericht zufolge werden die Angehörigen der Crew anders entschädigt als die der Passagiere des Germanwings-Absturzes am 24. März. Es geht um die Schmerzensgeldzahlung.

Einem Zeitungsbericht zufolge erhalten die Angehörigen der bei dem Germanwings-Absturz getöteten Crew-Mitglieder weniger Schmerzensgeld als die Hinterbliebenen der Passagiere. Dies geht aus deinem Bericht der "Rheinischen Post" am Dienstag hervor. Es geht um das Schmerzensgeld von 25.000 Euro. Dieses will Germanwings jedem Opfer zahlen - und die Zahlungen sind vererbbar. Dem Bericht zufolge verweigerte die Lufthansa und ihr Kölner Ableger Germanwings den Eltern der getöteten Mitarbeiter des Konzerns jedoch dieses Geld, dass den Angehörigen der 144 getöteten Passagieren zugestellt werden soll.

Die Lufthansa nahm durch einen Brief eines Anwalts Stellung: Der Konzern sehe sich aus juristischen Gründen nicht zuständig für eine Kompensation der Ansprüche der eigenen Mitarbeiter. Weil es sich um einen Arbeitsunfall handele, gebe es Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft. "Berufsgenossenschaften zahlen niemals Schmerzensgelder", erklärte Eberhard Ziegler, Referatsleiter bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Spitzenverband aller gewerblichen Berufsgenossenschaften. "Wir kümmern uns um Hinterbliebenenrenten und ähnliche Ansprüche, aber nicht um solche Zahlungen."

Lufthansa verweist darauf, dass jede Mitarbeiter-Familie aus einer Unfallversicherung für das fliegende Personal 50.000 Euro erhalten werde. Die Familien der Crew-Mitglieder hätten darüber hinaus ebenso wie die Angehörigen der Passagiere bereits eine Sofortzahlung von 50.000 Euro bekommen. Zudem erhielten die nahen Angehörigen aller Opfer ein Schmerzensgeld von jeweils 10.000 Euro.

Anwälte kritisieren, dass Eltern und Kinder der Getöteten zwar jeweils 10.000 Euro an Schmerzensgeld für ihr eigenes Leid erhalten, Geschwister aber leer ausgehen. Generell ist eine Einigung in weiter Ferne: "Die 25.000 Euro an Kompensation sind unserer Meinung nach sowieso für diesen Schmerz zu wenig", sagte der Mönchengladbacher Opferanwalt Christof Wellens der Zeitung, der nach eigenen Angaben die Eltern einer getöteten Stewardess und zweier Stewards vertritt. „Aber wenn nun auch noch zwischen verschiedenen Opfergruppen differenziert wird, fehlt mir jedes Verständnis.“ Er prüfe eine Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA.

Der Airbus A320 der Gesellschaft Germanwings war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. Der Co-Pilot der Maschine führte den Absturz nach Erkenntnissen der Ermittler absichtlich herbei. (rok)

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