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Panorama: Geschiedene muss andere Arbeit suchen Hartes Urteil

nach neuem Recht

Koblenz - Eine geschiedene Mutter soll ihre Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anpassen oder sich notfalls einen neuen Arbeitsplatz suchen, um ihr Kind ausreichend betreuen zu können. Das geht aus einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Jedenfalls kann sie nach dem Richterspruch nicht erwarten, dass ihr Ex-Mann nachehelichen Unterhalt in voller Höhe weiterzahlen muss (Az.: 11 UF 532/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Unterhaltsklage einer geschiedenen Frau nur teilweise statt. Die Klägerin ist als Altenpflegerin tätig. Nach ihrer Auffassung muss ihr Ex-Mann höheren nachehelichen Unterhalt zahlen, da sie nicht voll erwerbstätig sein könne. Ihr Arbeitgeber biete nämlich für Vollzeitkräfte nur Schichtdienst an. Für diese Zeit sei eine Betreuung des gemeinsamen fünfjährigen Kindes nicht sichergestellt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht die Unterhaltsklage in Höhe von rund 380 Euro abgewiesen.

Das OLG billigte der Klägerin nun diesen Unterhalt für gut drei Monate in voller Höhe zu, ließ sich aber ansonsten nicht von ihrer Argumentation überzeugen. Wegen der Betreuung des Kindes sei der Frau zwar keine volle Stelle, wohl aber eine Dreiviertelstelle zumutbar.

Dabei müsse sie sich bemühen, die Arbeitszeit den Kindergartenzeiten anzupassen. Wenn sich dies bei ihrem bisherigen Arbeitgeber nicht realisieren lasse, müsse sie sich notfalls eine neue Arbeitsstelle suchen. Nach Ablauf der Übergangsfrist stehe der Frau daher nur noch Unterhalt in Höhe von 198 Euro im Monat zu, befand das OLG.

Das Urteil wirft Licht auf die Folgen des neuen Rechts für geschiedene Frauen, die Kinder großziehen. Sie können rechtlich zu einschneidenden Veränderungen ihres Lebens gezwungen werden. dpa

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