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Gesundheit: Gebühren: Studenten beschweren sich bei UN

Ob Studiengebühren in Deutschland rechtens sind oder nicht, könnte bald die Vereinten Nationen beschäftigen. Der „Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften“ (fzs) wird als Dachverband deutscher Studierendenvertretungen in den nächsten Tagen eine Beschwerde vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte einreichen.

Ob Studiengebühren in Deutschland rechtens sind oder nicht, könnte bald die Vereinten Nationen beschäftigen. Der „Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften“ (fzs) wird als Dachverband deutscher Studierendenvertretungen in den nächsten Tagen eine Beschwerde vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte einreichen. Die Gebühren, so die Argumentation des fzs, würden gegen den Sozialpakt der UN verstoßen. Dieser verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem dazu, den freien Zugang zur Hochschulbildung zu gewährleisten. Deutschland unterzeichnete den Vertrag im Jahr 1968.

„Dank der Bafög-Förderung und der Abschaffung des Hörgeldes hatte die Bundesrepublik den Sozialpakt seit den 70er Jahren im Grunde verwirklicht. Aber jetzt führt sie völkerrechtswidrige Gesetze ein“, sagte Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht, gestern in Berlin. Er hat das Gutachten verfasst, auf das der fzs nun seine Beschwerde stützt.

Wie die Bestimmungen des Weltsozialpaktes auszulegen sind, ist juristisch jedoch umstritten. Im Vertragstext heißt es, Mitgliedsländer müssten den „Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit“ für jeden zugänglich gestalten. Befürworter von Gebühren sehen hierin lediglich das Recht auf Hochschulbildung verankert. Die „Unentgeltlichkeit“ sei nur eine Empfehlung der UNO. Studiengebühren wären demnach durchaus mit dem Vertrag vereinbar. Wenn sie dazu führen, dass mehr Studienplätze zur Verfügung stehen, sei das Ziel des Paktes erfüllt: eine verbesserter Zugang zu akademischer Bildung.

Für Achelpöhler ist die Formulierung indes eindeutig: „Studiengebühren bedeuten einen Verstoß gegen die sozialen Menschenrechte.“ Außerdem hätten die Vereinten Nationen regelmäßig Rügen ausgesprochen, wenn in einzelnen Ländern Gebühren eingeführt oder erhöht wurden. Bislang blieb das allerdings folgenlos. Die Regierungen beharrten auf ihrer Interpretation des Vertragstextes. Gebührenfreiheit sei keine Pflicht.

Studentenvertreter sind dennoch überzeugt, mit der Beschwerde über ein wirksames Mittel gegen Studiengebühren zu verfügen: „Wir haben die Bundesrepublik Deutschland kalt erwischt. An den Pakt hatte wohl keiner gedacht“, sagt Konstantin Binder, Mitglied im Vorstand des fzs. Der Anhörung im UN-Ausschuss, die 2007 stattfinden wird, sieht er optimistisch entgegen. Der Sozialpakt hat seit 1973 den Rang eines Bundesgesetzes. Wenn die UNO feststellt, dass Deutschland den Sozialpakt bricht, könnte das die bestehenden Gebührengesetze für nichtig erklären. Trotzdem fordert Binder, auch andere Aktionen gegen Gebühren fortzusetzen: „Wir bleiben bei unseren Dreiklang: Demonstrieren, Klagen, Boykottieren.“

Tina Rohowski

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