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Gesundheit: Nur noch halb so viel jobben Ausländische Studenten verlieren ein Privileg

Ausländische Studenten in Berlin und Brandenburg dürfen im kommenden Jahr offenbar nur noch halb so viel jobben wie bislang. Der Grund: Das neue Zuwanderungsgesetz, das im Sommer verabschiedet wurde, sieht für Studenten aus Nicht-EU-Ländern nur noch neunzig volle oder 180 halbe Arbeitstage vor, die genehmigungsfrei in Anspruch genommen werden können.

Ausländische Studenten in Berlin und Brandenburg dürfen im kommenden Jahr offenbar nur noch halb so viel jobben wie bislang. Der Grund: Das neue Zuwanderungsgesetz, das im Sommer verabschiedet wurde, sieht für Studenten aus Nicht-EU-Ländern nur noch neunzig volle oder 180 halbe Arbeitstage vor, die genehmigungsfrei in Anspruch genommen werden können. Bisher hat die Ausländerbehörde in Berlin den Studenten jedoch drei genehmigungsfreie Monate und drei Monate mit einer Arbeitsgenehmigung in den Pass gestempelt. Das waren 180 volle Tage, also doppelt so viel.

„Diese Sonderregelung wird sicher nicht fortgesetzt“, sagt Walter Siegfried Nienhaus, Referatsleiter für Ausländer bei der Regionaldirektion Berlin der Bundesagentur für Arbeit. Berlin werde in Zukunft wohl kaum auf Jahrzehnte alte Ausnahmen bestehen können. Es werde sich verhalten müssen wie alle Bundesländer. Auch Brandenburg genehmigt seinen Studenten bislang zusätzliche Arbeit, so dass sie bis zu 180 volle Tage ausschöpfen können. Auch hier dürfte sich das im nächsten Jahr ändern.

Sollten die Studenten überhaupt eine Chance haben, auch im kommenden Jahr 180 volle Tage arbeiten zu dürfen, dann wohl nur unter den gleichen Bedingungen wie alle Ausländer: Sie müssten eine Arbeitsmarktprüfung über sich ergehen lassen, die klärt, ob wirklich kein Deutscher Arbeitnehmer für diese Tätitgkeit in Frage kommt. Dann hätten die Studierenden gegenüber den Deutschen schlechte Karten.

Und auf dem umkämpften Jobmarkt unattraktiver werden die Studenten ohnehin, ganz abgesehen vom Zuwanderungsgesetz: Alle Studenten, nicht nur die Ausländer, müssen ihre Lohnsteuer künftig monatlich abführen, nicht mehr nur quartalsweise. Für die Firmen, die den Papierkram nicht den studentischen Arbeitsvermittlungen überlassen, entsteht damit eine größere Arbeitsbelastung.

Nach Erhebungen des Deutschen Studentenwerkes kommen die meisten Nicht-EU-Studenten als so genannte Freemover nach Deutschland. Sie sind auf ihren Verdienst aus Nebenjobs angewiesen, da sie kein Bafög bekommen. „In Berlin sind um die zehntausend Studenten betroffen“, schätzt Ratko Djokic, Geschäftsführer der Arbeitsvermittlung „effektiv“ in Berlin-Wedding. Er vermittelt pro Jahr rund 12500 Jobs an Studenten. Mehr als sechzig Prozent seiner Klientel kommen aus dem Ausland, davon fast die Hälfte aus Ländern außerhalb der EU. Tausende von Berliner Studenten hätten die Sonderregelung bislang gerne ausgeschöpft, meint Djokic. Er hofft auf einen Bestandsschutz für Härtefälle: „Viele Studierende haben Familien gegründet, sie müssen von dem Geld leben.“

Immerhin bringt das Zuwanderungsgesetz auch eine Verbesserung für ausländische Studierende: Es erleichtert ausdrücklich die studentischen Nebentätigkeiten an den Hochschulen, in der Forschung, in Studentenwerken und bei den Studentenvertretungen. Sie sind künftig uneingeschränkt ohne behördliche Erlaubnis möglich.

Heiko Schwarzburger

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