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Gesundheit: Politische Pflanzen

Forscher plädieren dafür, das Gentechnikgesetz zu lockern. Aber die Regierung hat keine Eile

Der nicht zugelassene „Gen-Reis“ hat in Deutschland die Gemüter erregt. Das mag einer der Gründe dafür sein, dass die Koalition in Berlin mit der Novellierung des Gentechnikgesetzes keine Eile hat. So rechnet das Agrarministerium erst 2007 mit einer Entscheidung über das neue Gesetz. Man erarbeite in Absprache mit Forschungs- und Umweltministerium einen ersten Entwurf, der bis Ende Oktober vorliegen soll, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Im ersten Halbjahr 2007 könnte der Bundestag das Gesetz verabschieden.

Obwohl in Deutschland nur auf wenigen Feldern gentechnisch veränderte (GV-)Pflanzen angebaut werden, gibt es ein ausgeklügeltes Regelwerk für den Umgang damit. Prinzipiell darf ohne Zulassung kein Produkt auf den Markt. Ein Knackpunkt sind die Haftungsregelungen. Es soll gewährleistet werden, dass sich konventionelle und GV-Pflanzen nicht vermischen. Tun sie es doch, haften alle Bauern, die transgene Pflanzen anbauen – auch ohne eigenes Verschulden. Dafür wurde ein Schwellenwert von 0,9 Prozent Vermischung eingerichtet. Heftig umstritten ist zudem das öffentliche Register für zugelassene GV-Pflanzen.

Regelungen zur Gentechnik sind nicht nur für Landwirte, sondern auch für Pflanzenforscher von Bedeutung. Denn fast ein Drittel aller Freisetzungen von transgenen Pflanzen erfolgt in Deutschland aus wissenschaftlichen Gründen, sie werden von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen veranlasst. Die Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften fordert von der Bundesregierung, „schwere Forschungshindernisse“ in der Gesetzesnovelle auszuräumen. Sie kritisiert, dass „jedwede Auskreuzung in Freilandversuchen, und sei sie noch so geringfügig, als ‚Inverkehrbringen‘ mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen gewertet wird“.

Dem Tenor des Koalitionsvertrags von CDU/CSU und SPD ist zu entnehmen, dass derartige Einschränkungen für Freilandversuche rückgängig gemacht werden könnten. Ein umfassenderes Gentechnikgesetz wurde zunächst noch für den Sommer angekündigt, aber dann wieder verschoben, zuletzt auf den Herbst. „Rechtzeitig vor der nächsten Anbauphase“ werde es mehr Klarheit geben, versichert Sprecherin Marie-Luise Dittmar.

Dabei geht die Unklarheit innerhalb der Koalition bis in die Parteien hinein. „Wir wollen keinen Krieg auf den Feldern und Dörfern“, sagte Agrarminister Horst Seehofer. Unfrieden könnte es bei dem heiklen Thema aber schon in seiner eigenen Partei geben. Denn während der Minister meint, der „Mehrwert der grünen Gentechnik“ werde „noch zu wenig vermittelt“, sprach CSU-Generalsekretär Markus Söder im Tagesspiegel von „berechtigten Vorbehalten“ der Bevölkerung und wünschte sich ein fünfjähriges Moratorium für den Anbau transgener Pflanzen.

„Die ökonomischen bis existenziellen Schädigungen, die von der Kommerzialisierung transgener Nutzpflanzen für konventionelle und vor allem ökologisch arbeitende Landwirte ausgehen können“, sprächen klar gegen die Einführung dieser neuen Technik in Europa, findet auch die gentechnikkritische Vereinigung Deutscher Wissenschaftler. Der Berlin-Brandenburgischen Akademie wirft sie Arroganz gegenüber Landwirten vor, die „dem Trend-Ruf zu den schönen neuen Trans- Genen nicht folgen möchten“.

Es gebe „keine spezifischen Risiken, die in der gentechnischen Methodik selbst begründet liegen“, sagt dagegen der Würzburger Infektionsbiologe Jörg Hinrich Hacker, Vorsitzender der Senatskommission für Grundsatzfragen der Gentechnik bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Er verweist auf die 70 Millionen Hektar Land, auf denen weltweit schon gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, „also einer Fläche, die der der Bundesrepublik entspricht“.

Die Kommission grüne Gentechnik der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften weist auf die Bedeutung ertragreicher GV-Nahrungsmittel für die Entwicklungsländer hin. Der Text soll im Dezember in Kairo von 92 Wissenschaftsakademien diskutiert werden.

Auch die DFG kritisiert, überbordende Bürokratie sei zum Hemmschuh für die grüne Genforschung in Deutschland geworden. Vor jeder Freisetzung ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde einzuholen.

Eine wichtige Rolle spielte bei Freisetzungsanträgen bisher die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit. Noch von der alten Regierung wurde deren Aufteilung in zwei Ausschüsse mit deutlich mehr Mitgliedern beschlossen. Der Einfluss von Gentechnik-Gegnern soll so gestärkt werden. Die DFG wünscht sich indes, dass es bei der Zentralen Kommission bleiben möge. Ihre Aufgliederung werde zu noch mehr Bürokratie führen.

Auch Mark Stitt vom Max-Planck-Institut für Molekulare Pflanzenphysiologie in Golm fürchtet „Papierberge und wenig sachgerechte Auflagen“. Er kritisiert, dass Nachwuchswissenschaftler schon jetzt viel Zeit mit sinnlosen Messungen verbringen. Sie müssten etwa jede Woche die genaue Höhe der transgenen Kartoffelpflanzen ermitteln. Solche Auflagen gibt es für konventionelle Züchtungen nicht.

Stitt wünscht sich, dass Forschung und kommerzielle Nutzung der grünen Gentechnik vom Gesetzgeber unterschieden werden. „Forschungsversuche sollten von den strengen Haftungsregelungen ausgenommen werden.“ Bedenken in der Haftungsfrage haben in Golm dazu geführt, dass Freisetzungspläne mit Raps gestoppt wurden, gegen dessen Verbreitung per Pollenflug die Forscher nicht gefeit sind. Es ging um Fragen, die auch für Biodiesel relevant sind.

Die Berliner Akademie kritisiert zudem die Veröffentlichung der Standorte für Freilandversuche, die immer wieder zu Feldzerstörungen führe. So wurde an Pfingsten bei einem Angriff auf einen vom Forschungsministerium finanzierten Freilandversuch der Uni Gießen ein Fünftel der Gerste zerstört. Dabei dienten die Versuche dazu, „die Diskussion um die verantwortungsvolle Nutzung der Gentechnik in der Pflanzenzüchtung auf eine sachliche Basis zu stellen“, bedauert die DFG.

Adelheid Müller-Lissner

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