zum Hauptinhalt

Gesundheit: Rechtsanwalt hält Ausschluss Langzeitstudierender für willkürlich

Nach dem Ausschluss von Langzeitstudierenden von der studentischen Jobvermittlung "Heinzelmännchen" an der FU, kommt es jetzt zu den ersten Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Hintergrund des Rechtsstreits ist die vom Berliner Studentenwerk erlassene Änderung der Richtlinien bei den Heinzelmännchen.

Nach dem Ausschluss von Langzeitstudierenden von der studentischen Jobvermittlung "Heinzelmännchen" an der FU, kommt es jetzt zu den ersten Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Hintergrund des Rechtsstreits ist die vom Berliner Studentenwerk erlassene Änderung der Richtlinien bei den Heinzelmännchen. Danach sind Studierende, die zehn Jahre und länger in der Vermittlungskartei sind, von der Vermittlung ausgeschlossen. Rechtsanwalt Clemens Vogelsberg, der die betroffenen Studenten vertritt, hält den Ausschluss für rechtswidrig, da es dem Studentenwerk an einerRechtsgrundlage für den Erlass einer solchen Ausschlussregelung fehle. Darüber hinaus sei das Ausschlusskriterium der zehnjährigen Zugehörigkeit zur Vermittlung willkürlich gewählt, da es weder eine sozialversicherungsrechtliche Notwendigkeit noch einen Beleg für eine nennenswerte Entlastung der Arbeitsvermittlung durch die Maßnahme gebe. Das Studentenwerk sah sich zur Änderung der Richtlinien gezwungen, nachdem sich immer mehr Auftraggeber über das Alter der ihnen von den Heinzelmännchen vermittelten Studenten beschwert hätten.

jmg

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false