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Gesundheit: Studenten in Bayern klagen gegen Gebühren

Auch Studierende in Bayern wollen jetzt gegen Studiengebühren klagen. Die derzeitige Ausgestaltung der Gebühren verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz der bayerischen Verfassung, Anfang Mai solle eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, erklärten Studentenvertreter.

Auch Studierende in Bayern wollen jetzt gegen Studiengebühren klagen. Die derzeitige Ausgestaltung der Gebühren verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz der bayerischen Verfassung, Anfang Mai solle eine Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, erklärten Studentenvertreter. Dem Gleichheitsgrundsatz widersprächen vor allem die Studienkredite. Diese müssen Studierende aufnehmen, die die Gebühren – seit diesem Semester bis zu 500 Euro – nicht aus eigener Tasche bezahlen können. Für ärmere Studierende würde das Studium so deutlich teurer, da sie auch Zinsen für den Kredit bezahlen müssen. In einem Gutachten hatte bereits der Münsteraner Staatsrechtler Bodo Pieroth festgestellt, dass es gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verstoße, wenn arme Studierende mehr für die Gebühren ausgeben müssen.

Zudem sei der geplante Ausfallfonds für die Banken verfassungswidrig, argumentieren die Studenten. Die Hochschulen müssen in den Fonds zehn Prozent der Gebühren einzahlen. Das Geld dient als Rücklage für die Banken, falls Studenten ihren Gebührenkredit nicht zurückzahlen können. Es handele sich um eine „unzulässige Sonderabgabe“. Die Studenten stützen sich auf ein Gutachten des Juristen Ludwig Kronthaler. Der Ex-Kanzler der TU München war zu einem ähnlichen Schluss gekommen. Auch in den anderen Bundesländern mit Gebühren haben Studenten Klagen eingereicht. tiw

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