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Gesundheit: Unis sollen Professoren selber wählen Wissenschaftsrat will neue Berufungsverfahren

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Berufungsverfahren für Professoren radikal neu zu gestalten. Künftig sollen die Hochschulen ihre neuen Professoren selber aussuchen – und die Wissenschaftsminister ihr Recht verlieren, das letzte Wort bei der Berufung neuer Hochschullehrer zu sprechen.

Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Berufungsverfahren für Professoren radikal neu zu gestalten. Künftig sollen die Hochschulen ihre neuen Professoren selber aussuchen – und die Wissenschaftsminister ihr Recht verlieren, das letzte Wort bei der Berufung neuer Hochschullehrer zu sprechen. Gleichzeitig will der Wissenschaftsrat die Dauer der Berufungsverfahren deutlich verkürzen. Nach seinen Vorstellungen könnten Berufungen in einem halben Jahr abgeschlossen sein.

Der Wissenschaftsrat folgt mit seiner Empfehlung einer Forderung der Hochschulen. Dort steht ein Generationenwechsel an: Über die Hälfte der bisher mehr als 33000 Professoren scheidet bis zum Jahr 2014 aus dem Amt aus. Die Hochschulen plädieren seit langem dafür, das Berufungsrecht vom Wissenschaftsminister auf den Hochschulpräsidenten oder den Rektor zu übertragen. Bisher haben die Hochschulen Listen mit drei Vorschlägen für neue Professoren an die Wissenschaftsminister geschickt. Die Minister waren so bei ihrer Entscheidung letzten Endes frei: Sie konnten einen Wissenschaftler, der an dritter Stelle in dem Berufungsvorschlag stand, dem Forscher auf Platz eins vorziehen. Baden-Württemberg war bisher den Hochschulen am weitesten entgegengekommen. Es räumt dem Präsidenten das Berufungsrecht im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsminister ein. Aber auch das bedeutet: Der Minister hat ein Vetorecht.

Dieses Entscheidungsrecht der Politiker will der Wissenschaftsrat jetzt abschaffen. Er begründet seine Vorschläge mit der langen Verfahrenszeit der Berufungen nach dem bisherigen System. 1,2 Jahre dauert eine Neuberufung an den Fachhochschulen, 1,8 Jahre an den Universitäten. Das liegt unter anderem daran, dass die Berufungslisten monatelang beim Wissenschaftsminister liegen. Für Bleibeverhandlungen mit Wissenschaftlern, die an eine andere Hochschule berufen werden sollen, gelten keine Fristen. Künftig sollen die Ländergesetze klare Fristen für die Berufungsdauer vorgeben und bei deren Überschreitung mit einer Neuausschreibung des Berufungsverfahrens drohen. Bei den Berufungsverfahren sollten die Hochschulleiter Berufungsbeauftragte einsetzen, die darauf achten, dass der Zeitrahmen nicht überschritten wird. Sie sollen auch dafür sorgen, dass die Auswahl der neuen Wissenschaftler in die Gesamtstrategie der Hochschule passt.

Bei außerordentlichen Berufungen – wie bei der Neueinrichtung einer Fakultät oder eines Studienganges – soll eine Findungskommission zur Anwerbung eingesetzt werden. Für die neuen Juniorprofessoren fordert der Wissenschaftsrat ein ordentliches Berufungsverfahren und nicht nur ein Auswahlverfahren. Nur dann könnten Hausberufungen vermieden werden. Für Juniorprofessoren, die nach ihrer Promotion von einer anderen Hochschule berufen werden, sollte die Chance eröffnet werden, nach sechs Jahren auf eine unbefristete Wissenschaftlerstelle zu kommen. Dieser in den USA übliche Tenure track wird vom Wissenschaftsrat auch für deutsche Hochschulen empfohlen.

Uwe Schlicht

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