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Gesundheit: Verantwortung für Berlin

Eine Stiftung sollte Unis, Museen und Opern in der Hauptstadt finanzieren Von Klaus Landfried

Womit kann Berlin, Bundeshauptstadt und Bundesland, in Zukunft auf gleicher Augenhöhe mit London, Paris, Washington oder Moskau seine Basis im internationalen Wettbewerb stärken? Mit Wissenschaft, Kunst und Kultur, und auf deren Grundlage mit Tourismus: Alle bringen für die öffentlichen Investitionen, die sie erfordern, eine Nettorendite in Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Alle wissen es, fast alle sagen es. Wer meint, Hochschulen oder Opern, vor deren Toren sich die Nachfrage drängt, schließen zu können, ist nicht ernst zu nehmen. Ohne nachhaltige Investitionen gibt es allerdings keinen Erfolg. Für mich sind die nach dem antiquierten öffentlichen Haushaltsrecht so genannten „Ausgaben“ für diese Bereiche deshalb Investitionen, da sie mehr Ertrag liefern als sie kosten.

Welche Möglichkeiten gibt es noch für solche Investitionen nach der verfassungsgerichtlichen Ablehnung zusätzlicher Ausgleichzahlungen des Bundes? Ich wiederhole einen Vorschlag, den ich schon 2000, heftig kritisiert von neidischen Föderalos, machte: Bund und Land Berlin gründen gemeinsam und zu gleichen Teilen eine „Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur in der Bundeshauptstadt Berlin“.

Was die Rechtsform angeht, schlage ich eine gemeinnützige GmbH als Holding über den verschiedenen Einrichtungen vor, die selbst wieder in unterschiedlicher Rechtsform geführt, eventuell auch teilweise privatisiert werden könnten. Die GmbH erlaubt für öffentliche Haushalte verträglichere Finanzzuweisungen anstelle des bei Stiftungen sonst üblichen Stiftungskapitals, das niemand auf einmal aufbringen kann.

Wieso sollte der Bund da mitwirken? Was hätte er davon? Ist denn Berlin nicht bloß ein Bundesland neben 15 anderen? Nein, ist es nicht! Wer mit Wissenschaftlern, Künstlern, Managern oder auch Politikern aus anderen Ländern der Welt über Berlin ins Gespräch kommt, weiß, wie viel an Respekt, Bewunderung, ja Begeisterung der Name der deutschen Hauptstadt in der Regel auslöst, oft freilich verbunden mit der Frage, ob denn aus der Sicht des Gesprächspartners genug geschehe, um das enorme Entwicklungspotenzial zu stärken. Legt daraufhin der deutsche Gesprächspartner sein Gesicht in Sorgenfalten, landet das Gespräch schnell beim Thema Bund und Länder. Darüber soll hier nicht räsoniert werden, auch wenn die Versuchung dazu groß ist.

Mir jedenfalls scheint klar, dass der Bund aus seiner Beteiligung an der vorgeschlagenen Stiftungs-Holding einen dreifach nachhaltig wirkenden Nutzen hätte. Erstens würde so sein bisher schon beträchtliches Engagement für die Hauptstadt-Kultur, beispielsweise für die Akademie der Künste, für Opern und Museen, nach außen – national wie international – viel sichtbarer als bisher. Zweitens würde die Tatsache, dass die Berliner Hochschulen (alle, nicht nur eine) für etwa die Hälfte ihrer Budgets Zuschüsse der Stiftung erhielten, international erkennbar das besondere Interesse des Bundes an der Attraktivität der Wissenschaft in seiner Hauptstadt dokumentieren – um nicht gleich vom Überleben zu reden. Drittens wäre damit auch rechtlich der besonderen Rolle Berlins – siehe Hauptstadtklausel im Grundgesetz – auf eine Weise Rechnung getragen, die nicht den Neid anderer Bundesländer erregen dürfte.

Den realen Nutzen für Berlin darzulegen, erübrigt sich hier. Auf die wissenschaftlich gut belegte Tatsache, dass alle Investitionen in den genannten Bereichen unter dem Strich auch Netto-Mehreinnahmen bewirken, will ich hier noch einmal hinweisen und darauf verzichten, die wenig sachgerechten Berechnungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Bereich Wissenschaft und Kultur – iudex non calculat („Ein Richter rechnet nicht“) – in jener Abweisung der Klage Berlins zu kommentieren.

Der Autor war Präsident der Universität Kaiserslautern und Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (1997 bis 2003) und ist heute als freier Berater tätig.

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