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Gesundheit: Verharmlosung des Holocaust?: Jura-Examen behandelte Erschießungen

Was kann einen Jurastudenten im ersten Staatsexamen noch schocken? Die Prüfungen der Juristen gehören zu den Schwierigsten überhaupt.

Was kann einen Jurastudenten im ersten Staatsexamen noch schocken? Die Prüfungen der Juristen gehören zu den Schwierigsten überhaupt. Im Examen wird der gesamte Lernstoff aller Rechtsgebiete auf einmal abverlangt. In mehreren fünfstündigen Klausuren muss je ein Fall zumeist im Gutachtenstil schriftlich gelöst werden. Vor Unsicherheit ist jedem Prüfling ohnehin ständig übel. Was aber, wenn die Strafrechtsklausur plötzlich im Jahr 1943 in einem nationalsozialistischen Konzentrationslager spielt und von einer Massenexekution namens "Erntefest" die Rede ist? 250 Examenskandidaten in Sachsen waren im März diesen Jahres in eben dieser Situation. Sie mussten die Strafbarkeit des Lagerkommandanten L, des Soldaten S und des Häftlings A prüfen. L hatte den Befehl zur Massenerschießung gegeben. S hatte die Gewehre nachgeladen, und A hatte die Mütze des Mithäftlings O versteckt. Wegen unvollständiger Kleidung beim Appell wurde O sofort erschossen. Die Handlungen sollten nach geltendem bundesdeutschen Recht beurteilt werden. Nicht geprüft werden sollte der Tatbestand des Völkermords.

"Banalisierende Sprache"

Das Antirassismus-Büro Leipzig, eine unabhängige Gruppe, hat die Klausur in einem offenen Brief scharf kritisiert. Viele der Mitglieder sind Jurastudierende oder Rechtsreferendare. Ihre fünfseitige Stellungnahme geht davon aus, dass die Klausur den Holocaust relativiere und verharmlose. Der einzige Paragraf, der ansatzweise das Monströse des Holocaustes hätte erfassen können, der Tatbestand des Völkermords, sei durch die Aufgabenstellung ausgeschlossen worden. Die Massenerschießung sei in versachlichend-banalisierender Sprache geschildert und behandelt worden wie alltägliche Strafrechtsverstöße, die sonst üblicherweise Gegenstand von Examensklausuren seien. Die Abartigkeit als Fakt komme nicht zur Sprache. Zudem seien durch die zwei verschiedenen Aufgaben das Verhalten deutscher Massenmörder und das jüdischer Häftlinge faktisch gleichgesetzt worden. Dadurch werde zwischen Tätern und Opfern nicht unterschieden.

Ein weiteres Argument war die psychische Zwickmühle, in der die Bearbeiter sich wiederfanden: Kritikfähige Kandidaten hätten den Tatbestand des Völkermordes prüfen wollen. Dies sei aber unerwünscht gewesen. Statt dessen hätten sie sich mit Paragrafen wie Mord und Totschlag und der Rechtfertigung wegen Befehlsnotstands zufrieden geben müssen. Gerade dies sei aber unbefriedigend.

Das sächsische Justizministerium reagierte auf die Kritik mit Unverständnis. Im Antwortbrief des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes in Dresden, Claus-Peter Kindermann, heißt es, die Klausur greife lediglich auf, worüber die Presse aktuell berichtete: Die Verurteilung eines Scharführers im vergangenen Jahr durch das LG Stuttgart zu zehn Jahren Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zu 17 000-fachem Mord. Auch der Mützendiebstahl sei keine Fiktion, sondern werde von Roman Frister in seiner Autobiografie "Die Mütze" beschrieben. Der Autor wurde als junger KZ-Häftling von einem älteren Gefangenen sexuell missbraucht und ließ daraufhin dessen Mütze verschwinden. Die Autobiografie zeige, dass Konflikte unter Opfern staatlichen Unrechts ebenso gängig wie juristisch relevant seien. Juristen seien nun einmal von Berufs wegen gezwungen, staatliches Unrecht juristisch aufzuarbeiten. Nichts anderes sei von den Examenskandidaten erwartet worden, die letztlich die Befähigung zum Richteramt anstrebten. Das Justizprüfungsamt habe diese Klausur deshalb ausgewählt, weil die menschenverachtende Extremsituation eines Konzentrationslagers ein vertieftes Argumentieren der Studenten erfordere, das über das bloße Reproduzieren gelernten Wissens hinaus gehe und Verständnis voraussetze. Um diese vertiefte Bearbeitung zu ermöglichen, sei Völkermord nicht zu prüfen gewesen. Zudem sei die Vorschrift erst 1954 in das StGB eingefügt und habe deshalb zur Tatzeit nicht gegolten. Das sächsische Justizministerium teilt diese Meinung.

Was aber ist mit Notwendigkeit und Nutzen der Klausur? Im ersten Staatsexamen soll lediglich Verständnis und das Anwenden-Können der juristischen Denkweise unter Beweis gestellt werden. Die Rubrik der Straftat spielt letztlich keine Rolle, da jeder Normverstoß mit der gleichen Gedankenfolge geprüft wird: Tatbestandsmäßigkeit - Rechtswidrigkeit - Schuld. Es kommt darauf an, die konkreten Umstände der Tat zu bewerten und "Schema F" tunlichst zu vermeiden. Wenn aber jede Straftat stets in Wechselwirkung mit dem spezifischen Umfeld des Täters zu betrachten ist, warum muss ausgerechnet ein Konzentrationslager Ort der Klausurgeschehnisse sein? Wer vertieft argumentieren kann und strafrechliche Zusammenhänge versteht, kann dies auch an einem alltäglichen Kaufhausdiebstahl beweisen.

Fachschaft ohne offizielle Meinung

Doch der Fachschaftsrat Jura in Leipzig konnte und wollte sich zu keinem offizielles Statement durchringen. Die Vertreterin Susanne Eibold erklärte, die Meinung des Rates würde keinesfalls die Meinungen der 2000 Studierenden repräsentieren. Immerhin war die Klausur ein Tagesordnungspunkt des jährlichen Treffen mit dem Justizminister Steffen Heitmann am 14. Juli. Die Klausurergebnisse waren im Durchschnitt nicht schlechter als üblich, sagte Heitmann. Die Mehrheit der Studenten sei mit dem Inhalt zu Rande gekommen. Ein Jurist müsse mit sensiblen Themen umgehen können.

Lenkt die schockierende Kulisse der Massenerschießung den Kandidaten nicht nur ab und verleitet ihn zu einem Gesinnungsaufsatz gegen die Schrecken des Nationalsozialismus? Die eigentliche Aufgabe, das juristische Gutachten, muss bei einer solchen überraschenden Fragestellung zwangsläufig in den Hintergrund treten. Wem aber nützt eine Klausur, die inhaltlich nach ethischen Wertungen verlangt, die aber gerade nicht Gegenstand eines juristischen Gutachtens sind? Zudem werden Anklagen gegen ehemalige Nazis wegen Kriegstaten immer seltener, weil 55 Jahre später nur noch wenige Täter leben. Das lässt die Praxisrelevanz der Klausuraufgabe zweifelhaft erscheinen und auch das Argument, dem heutigen Studenten könnte der Fall schon übermorgen real begegnen. Praxisorientiert war die Aufgabe auch deshalb nicht, weil jeder Jurist einem solchen Fall mehr Arbeitszeit als nur fünf Stunden widmen würde.

Berliner Studenten jedenfalls können aufatmen. Klaus-Peter Jürgens, der Präsident des Justizprüfungsamtes Berlin erklärte auf Anfrage, Berlin beabsichtige nicht, eine vergleichbare Aufgabe zu Prüfungszwecken zu verwenden. "Aus grundsätzlichen Erwägungen" wollte Jürgens zu der Aufgabenstellung eines anderen Prüfungsamts jedoch keine Stellung beziehen.

Anja Lauterbach

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