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Gesundheit: Was dem Bund in der Bildung gebührt

TURNERS THESEN zu Bildung und Politik Sollten Bund und Länder die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben neu regeln? Die Bundesregierung forciert derzeit diese Diskussion – zu Unrecht.

TURNERS THESEN

zu Bildung und Politik

Sollten Bund und Länder die Finanzierung von Gemeinschaftsaufgaben neu regeln? Die Bundesregierung forciert derzeit diese Diskussion – zu Unrecht. Bislang hat der Bund Gesetzgebungskompetenz bei Ausbildungsbeihilfen und bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, und er wirkt beim Aus- und Neubau von Hochschulen mit. Ferner beteiligt sich der Bund, aufgrund von Vereinbarungen mit den Ländern, an der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung; hierauf beruhen die Förderung von Deutscher Forschungsgemeinschaft und Max-Planck-Gesellschaft und die Existenz der Bund-Länder-Kommission als moderierendes Gremium.

Die Bundesregierung verlangt jetzt weitaus größere Mitspracherechte als bisher. Wegen der offenkundig gewordenen Mängel im Schulsystem sei eine von Bund und Ländern getragene Bildungsreform nötiger denn je, heißt es. Dazu müsse künftig die gemeinsame Bildungsplanung bei der Föderalismus-Reform einen „verpflichtenden Verfassungsauftrag“ erhalten und rechtlich verbindlicher gestaltet werden. Dies habe insbesondere für das Erreichen von bundesweit verbindlichen Qualitätsstandards in Schulen und Hochschulen zu gelten. Am 26. Juni beraten die Ministerpräsidenten darüber.

Die Chance, die Verfassung zu ändern, damit der Bund mehr Mitspracherecht im Schulwesen hätte, ist indes gleich Null. Die Länder betrachten die Bildungsplanung als ihr letztes Reservat – und ihre Erfahrung mit dem Bund auf diesem Gebiet sind nicht gut. Im Gegenzug stellen jetzt einige Länder den Sinn der Bund–Länder-Kommission in Frage. Dieses Gremium ist ein ständiges Gesprächsforum für alle Fragen des Bildungswesens und der Forschungsförderung, welche die Bund und Länder gemeinsam berühren.

Auf den ersten Blick will es einleuchten, die für die Öffentlichkeit oft schwer durchschaubare Bund-Länder-Finanzierung zu entflechten. Riskant wäre es aber, die Hochschulbauförderung als Gemeinschaftsaufgabe aufzugeben. Finanzschwache Länder wären andernfalls nicht in der Lage, eine für den jeweiligen Standort wichtige Infrastruktur im Wissenschaftsbereich aufrecht zu erhalten. Das gleiche gilt auch für die Forschungsförderung. Es wäre fatal, wenn einzelne Länder, wie Berlin es angedroht hat, sich aus der Mitfinanzierung der Max-Planck-Institute verabschieden würden. Ebenso wenig wäre es wünschenswert, dass der Bund die alleinige Finanzierung übernähme. Es bestünde die Gefahr, dass eine Balance zwischen Bund und Ländern verloren ginge, die sich im Interesse der geförderten Einrichtungen, aber auch wegen der lokalen Zusammenarbeit mit den Universitäten bewährt hat. Das Unbehagen über die Mischfinanzierung ist vor allem in der Tatsache begründet, das es ein Nebeneinander von Zuständigkeiten und Gremien gibt. Nicht das Zusammenwirken sollte aufgegeben werden, die Verfahren sind effektiver zu gestalten.

Berlins Wissenschaftssenator a.d.

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