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Gesundheit: Wer sich für den Master eignet

Berliner Hochschulen planen Verfassungsbeschwerde

Wer darf in den Master? Darüber streiten sich die Berliner Hochschulen seit dem Frühjahr mit dem Senat. Schon damals ließen die Hochschulen durchblicken, dass sie ihre Autonomie und die ihnen in der Verfassung garantierte Wissenschaftsfreiheit ausgehebelt sehen, und erwogen einen Rechtsstreit (Tagesspiegel vom 1. Juni und 13. Juli). Inzwischen ist eine Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung, wie zu erfahren ist. Zugleich hoffen die Hochschulen, dass Mitglieder des Abgeordnetenhauses eine Normenkontrollklage einreichen werden. In der FDP gibt es dafür Sympathien. Auch Lisa Paus (Grüne) zeigt sich offen – aber nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen: Die Gesetzesänderung sei eilig „durchgepeitscht“ worden, die Hochschulen nicht ausreichend angehört worden.

Worum geht es? Die Regierungskoalition aus SPD und Linkspartei wünschte sich weit offene Türen zum Master. Deshalb änderte sie das Hochschulgesetz: Der Bachelorabschluss soll die einzige Zugangsvoraussetzung für solche Masterstudiengänge sein, die nicht direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbauen („nicht-konsekutive Master“). Das heißt, solange es freie Plätze gibt, müssen die Hochschulen auch Bachelor-Absolventen aufnehmen, die sie für ungeeignet halten. Erst wenn mehr Studierende sich bewerben als Plätze frei sind, dürfen die Hochschulen sich Bewerber nach den im Hochschulzulassungsgesetz festgelegten Bestimmungen aussuchen. In Masterstudiengängen, die direkt auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbauen („konsekutive Master“) sollen die Hochschulen zwar zusätzliche Eignungs- und Qualifikationsvoraussetzungen verlangen dürfen – aber nur dann, wenn diese nachweislich erforderlich sind.

Aus Sicht der Hochschulen zwingt sie das Gesetz zu einem „extrem niedrigen Niveau“, da sie die Bewerber nicht auswählen dürften. Zu befürchten sei auch, dass die zwangsweise aufgenommenen, aber ungeeigneten Studierenden abbrechen oder die Regelstudienzeit überschreiten. akü

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