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Gewissensfrage: Sollte man diebischen Mitarbeitern kündigen?

Ein Mitarbeiter wird auf frischer Tat beim Klauen erwischt. Doch er ist sozial schwach und hat fünf Kinder. Sollte er wirklich gekündigt werden? Diskutieren Sie mit!

Ich habe mit meinem Bruder zusammen eine kleine Firma im Baugewerbe. Auf einer Baustelle hat ein Mitarbeiter von uns eine Jacke (das einzige Erinnerungsstück der Auftraggeberin an ihrem Vater aus dem Krieg) gestohlen. Er wurde von der Kundin ertappt, die mich sofort anrief. Ich habe den Mitarbeiter sofort von der Baustelle geschickt und ihm am Nachmittag vorerst mündlich gekündigt. Ich muss dazu sagen, in unserem Betrieb verschwindet immer mal wieder was. Nur nachweisen konnte man das bis jetzt niemandem. Ich bin kein Mensch der schnell jemanden entlässt. Mein Gewissen plagt mich jetzt, denn der Mitarbeiter hat fünf Kinder und ist sozial schwach. Was soll ich tun?

Frage: Sollen diebische Mitarbeiter gekündigt werden? Tut man das?

Klaus Schweinsberg, Geschäftsführer der Intes Akademie für Familienunternehmen, antwortet:
Die meisten Juristen werden Ihnen sagen: Na klar, sofort fristlos kündigen. So wie man auch die Kassiererin wg. ein paar Euro und die Pflegehilfe wegen ein paar verzehrter Lebensmittel vor die Tür setzte. Weil das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Ich meine hingegen: Jeder darf mal einen Fehler machen. Und zwar genau einen. Wenn der genannte Mitarbeiter über lange Jahre bei Ihnen gute Arbeit verrichtet hat, würde ich ihm den Ernst der Lage klar machen, ihn formal abmahnen, aber nicht kündigen. Das Signal an den Rest der Belegschaft: Jeder verdiente Mitarbeiter bekommt hier eine zweite Chance. Ist der Mitarbeiter erst seit kurzer Zeit bei Ihnen, würde ich ihn entlassen. Signal an die Mitarbeiter: Wer hier anheuert und klaut, hat keine Chance. Das tut man nicht.

Quelle: www.das-tut-man-nicht.de

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