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Panorama: Grenzen für DNA-Tests

Urteil schränkt Massenscreening bei Tätersuche ein.

Berlin/Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die DNA-Reihenuntersuchung bei der Suche nach Straftätern eingeschränkt. Künftig darf kein Verdacht mehr darauf gestützt werden, wenn am Tatort gefundene Spuren bloß auf Verwandte eines möglichen Täters hinweisen, urteilte der BGH am Donnerstag. Geklagt hatte ein zur Tatzeit 18 Jahre alter Vergewaltiger. Um dessen Identität festzustellen, wurde ein molekulargenetisches Massenscreening durchgeführt, bei dem 2400 Personen DNA-Proben abgaben. Die Untersuchung ergab keinen Treffer, aber aufgrund ähnlicher Identitätsmuster Hinweise auf den Vater und einen Onkel des später zu fünf Jahren Haft Verurteilten. Damit begründeten die Ermittler den Tatverdacht gegen den Sohn und Neffen, der selbst nicht an den Tests teilgenommen hatte. Dies sei rechtswidrig gewesen, hieß es nun.

Dennoch bleibt die Verurteilung bestehen, stellte der BGH fest. Die Rechtslage zum Umgang mit den sogenannten Beinahetreffern sei bisher bisher völlig ungeklärt gewesen. Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden könne daher noch nicht als willkürliche Missachtung des Gesetzes angesehen werden. Es handele sich um einen Verfahrensverstoß, der aber nicht so schwer wiege, dass die Interessen der Allgemeinheit an der Strafverfolgung zurücktreten müssten. neu

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