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Indien: Vergewaltiger von Studentin bleibt auf freiem Fuß

Im Dezember 2012 wurde eine Frau von sechs Männern in Indien vergewaltigt. Einer der Männer ist nun nach einer dreijährigen Haftstrafe wieder auf freiem Fuß.

Indiens Oberster Gerichtshof hat einen Antrag abgelehnt, die Freilassung einer der Täter der Gruppenvergewaltigung und Ermordung einer Studentin im Jahre 2012 rückgängig zu machen. Es gebe keine rechtliche Handhabe, die Haft des am Sonntag entlassenen Mannes zu verlängern, befanden die Richter am Montag. Dazu bedürfe es einer Gesetzesänderung, heißt es Medienberichten zufolge in dem Urteil.

Gegen die Freilassung hatte die staatliche Frauenkommission Einspruch erhoben: Der heute 20-Jährige könne nicht als resozialisiert gelten. Der Mann war am Sonntag trotz Protesten nach der Verbüßung einer dreijährigen Jugendhaftstrafe auf freien Fuß gekommen. Zum Tatzeitpunkt war er minderjährig gewesen und hatte die Jugendhöchststrafe von drei Jahren erhalten. Er solle nun eine neue Identität bekommen und zunächst vom Sozialamt betreut werden, hieß es. Den volljährigen Tätern droht dagegen die Todesstrafe.

Die junge Frau war am 16. Dezember 2012 in Neu Delhi in einem Bus entführt und darin von sechs Männern vergewaltigt und gefoltert worden. Sie starb knapp zwei Wochen später an ihren inneren Verletzungen. Das Verbrechen löste eine nie dagewesene Protestwelle aus. Tausende junge Inder demonstrierten gegen sexuelle Übergriffe. (dpa)

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