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Der Angeklagte (r) im Mordprozess der Antonella B. wartet am 06.10.2015 in einen Verhandlungssaal des Landgerichts Karlsruhe (Baden-Württemberg) zusammen mit seinem Anwalt Alexander Kist auf den Beginn der Verhandlung. Knapp drei Jahrzehnte nach dem gewaltsamen Tod einer jungen Italienerin steht er wegen Mordes vor dem Gericht.

© dpa

Italienerin in Karlsruhe: Eisverkäuferin erdrosselt - Haft für Täter nach knapp 30 Jahren

Eine junge Italienerin stirbt qualvoll in einem Karlsruher Wald. Jahrzehntelang lebt der Täter unbehelligt im Ausland. Bis er die Bilder in seinem Kopf nicht mehr erträgt.

Fast 30 Jahre nach der brutalen Tötung einer jungen Eisverkäuferin in Karlsruhe ist der Täter zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe sprach den heute 48-Jährigen am Freitag wegen Mordes schuldig. Der Mann hatte die damals 25-jährige Italienerin am 21. Juni 1987 in einem Waldstück erdrosselt und anschließend missbraucht. Das Gericht wandte Jugendstrafrecht an, weil der Mann zum Zeitpunkt der Tat erst 20 Jahre alt gewesen war. Damit lag die Höchststrafe bei lediglich zehn Jahren, Erwachsene werden bei Mord mit lebenslanger Haft bestraft.

Ein Sachverständiger hatte ihm verminderte Steuerungsfähigkeit und erhebliche geistige Unreife attestiert. Der Tatbestand des Mordes sei jedoch erfüllt und auch der Missbrauch erwiesen, betonte der Vorsitzende Richter Peter Schweikart. „Er handelte aus sexuellen Motiven zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs.“ Seit der Tat lebte der Mann in der Schweiz. Im Februar stellte er sich der Basler Polizei, weil er die Schuld nicht länger ertrug. Sein Geständnis wirkte sich strafmildernd aus. „Ohne dieses Geständnis wäre der Täter nie gefasst worden“, sagte Schweikart.

Mit ihrem Urteil folgte die Große Jugendkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und damit auf Freispruch wegen Verjährung plädiert. Der 48-Jährige hatte zugegeben, Antonella B. mit bloßen Händen erwürgt und mit einem Holzstück malträtiert zu haben. Er habe unbedingt mit ihr schlafen wollen und sei ausgerastet. An viele andere Details konnte er sich nach eigenen Angaben nicht erinnern - etwa an den Missbrauch. Den hatte die Obduktion jedoch ergeben.

Der Tod der Eisverkäuferin hatte seinerzeit für großes Aufsehen gesorgt. Da ihre Leiche mit einem Holzstück im Mund sowie einer mehrfach um den Hals geschlungenen und an Bäumen fest gespannten Kordel gefunden worden war, wurde zeitweise sogar über einen Ritualmord spekuliert. Der Mann war kurz nach der Tat in die Schweiz gezogen und stand nie im Fokus der Ermittler. (dpa)

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