zum Hauptinhalt

Justiz: DNA-Beweis: Alles, was Recht ist

Andrea Butzelar lag tot in der Videothek. Ermordet. 650 Mark waren gestohlen. Der Täter wurde gefasst, auch angeklagt. Aber die Beweise reichten nicht aus. Erst nach 13 Jahren hat ihn ein DNA-Test überführt. Nun schützt ihn das Gesetz.

Er weiß noch genau, wie das war, als sein Leben zum Fall wurde. Es war der 10. Dezember 1993, seine Frau ging aus dem Haus, und zurück kamen Polizisten. Teilten Jens Butzelar mit, dass seine Frau tot sei, ermordet an ihrem Arbeitsplatz. Jemand hatte ihr eine Plastiktüte über den Kopf gezogen und Klebeband darum gewickelt, bis sie erstickte. Da war das Leben, wie es Jens Butzelar kannte, zu Ende. War ein Fall daraus geworden. Und ist es noch immer. Das Verbrechen ist bis heute ungesühnt. Obwohl der Täter gefasst wurde und es einen eindeutigen DNA-Beweis für seine Schuld gibt.

Jens Butzelar schwirrt in seinem Häuschen in der Nähe von Oldenburg auf und ab wie ein Vogel, der nicht aus seinem Käfig kann. Steht vom Sofa auf, setzt sich wieder, steckt sich eine Zigarette in den Mund, zündet sie dann doch nicht an. Draußen liegt das weite Land Norddeutschlands. Jens Butzelar sieht nicht hinaus, seine Blicke irren zur Wand, zum Sofa, zu den Zigaretten. Er ist 46 Jahre alt und gefangen in einem Leben, das nicht mehr seines ist. Weil es ein Fall ist. Einer, der Rechtsgeschichte schreiben könnte.

Die DNA-Spur, die den Täter überführte, wurde nämlich erst 2006 gefunden. Das war 13 Jahre nach dem Mord und neun Jahre, nachdem der Täter vor Gericht gestellt worden war. Mord verjährt nicht. Doch hatte man den Täter freigesprochen, aus Mangel an Beweisen, wie es damals hieß. Und niemand darf in Deutschland zwei Mal wegen derselben Sache angeklagt werden. Auch nicht, wenn er jemanden umgebracht hat.

Genau das will Jens Butzelar nicht hinnehmen. „Das ist doch ein Paradoxon“, sagt er. Das Wort passt nicht zu dem kräftigen Mann mit den schwieligen Händen, der ein Leben lang Arbeiter war. Sein Fall hat ihn dazu gebracht, sich solche Wörter anzueignen. Jens Butzelar hat Rechtsbücher und Aktenberge gewälzt. Hat sich an einen Opferjuristen gewandt, ist an die Öffentlichkeit gegangen. Wenn schon ein Fall, dann soll es ein Präzedenzfall sein. Er will Gerechtigkeit, ein anderes Recht. Jens Butzelar springt auf und läuft hin und her. Er sieht jetzt so aus, als wolle er gegen die Wand rennen.

Der 10. Dezember 1993 fing an wie jeder andere Tag. Butzelars Frau Andrea, 28 Jahre alt, machte sich auf den Weg zur Arbeit in einer Videothek. Eigentlich war sie Friseuse, aber das ging nicht mehr mit den drei Kindern. Andrea Butzelar trug Jeans, ein schwarzes Jeanshemd und schwarze Stiefeletten. Zwei Stunden später war sie tot. Kunden fanden sie hinter der Theke auf dem Boden liegend, die Hände gefesselt, den Kopf mit Klebeband umwickelt. Die Polizei fand einen Fußabdruck und Fasern einer Jacke, in der Kasse fehlten 650 Mark. Andrea Butzelars Hemd war offen, ihre Brust lag frei.

Die Polizei verdächtigte erst mal den Ehemann. Wegen des offenen Hemds, das sah nach Beziehungstat aus. Jens Butzelar war zu dieser Zeit Dreher bei Mercedes, sie lebten in Düsseldorf. Ein einfaches Leben, aber genau, wie Jens Butzelar es wollte. Vater, Mutter, Kinder. Er sei immer „gegen Patchwork“ oder solches Zeugs gewesen, sagt er.

Und dann war er plötzlich Witwer, alleinerziehender Vater von drei Jungs, eins, fünf und sieben Jahre alt. Der gefragt wurde, ob er als Mann auch Wäsche waschen könne. Die Vergangenheit verdrängte er, schaute kein Fotoalbum mehr von früher an. Nur manchmal kam die Angst. Dass wieder einer kommen und jemanden aus seiner Familie töten würde. Dann nahm er den Playmobilmännchen seiner Kinder die Schwerter weg.

Eineinhalb Jahre nach der Tat wurde ein Tatverdächtiger gefasst. Werner P., 36, Packer am Großmarkt, vorbestraft wegen räuberischer Erpressung. Ein schmächtiger, kleiner Mann, er war Kunde der Videothek und wohnte um die Ecke. In seiner Wohnung fand die Polizei eine Jacke, deren Fasern mit denen aus der Videothek übereinstimmten, und Schuhe, die dasselbe Sohlenprofil hatten wie der Fußabdruck am Tatort. Auch eine Waffe besaß Werner P., einen Schreckschussrevolver. Doch Werner P. leugnete alles. Er sei nach der Nachtschicht auf dem Großmarkt nach Hause gefahren, habe gefrühstückt und die Zeitung gelesen, danach sei er schlafen gegangen.

Vor Gericht marschierten seine Schwester und seine Nichte auf, die ihm ein Alibi gaben. Es klang verabredet. Doch die Richter sprachen Werner P. frei. Wegen bleibender Zweifel. Warum sollte einer wie er, der einen festen Job hatte und eine Familie, auch einen Raub begehen? Das Ganze sei vermutlich eine Beziehungstat, hieß es in der Urteilsbegründung.

Und die Jacke mit den Faserspuren? – Ein Massenprodukt, viele haben so eine Jacke, fanden die Richter. Und die Schuhe mit dem Sohlenprofil? Tausende könnten einen solchen Fußabdruck hinterlassen, die Schuhe stammen aus dem Discounter.

Doch da war noch diese Fußverletzung. Nach dem Mord war der Täter durch ein Fenster geflüchtet. Er hangelte sich an einem Geländer hinunter in den Hinterhof und stürzte dreieinhalb Meter in die Tiefe. Die Polizei rief alle Krankenhäuser an und fragte nach Leuten mit Fußverletzungen. Und tatsächlich, Werner P. war kurz nach der Tat mit einem gebrochenen Fußgelenk im Krankenhaus gewesen. Seine Erklärung: Er sei beim Duschen ausgerutscht. Die Richter glaubten ihm auch das. Jens Butzelar, der als Zeuge vor Gericht war, musste sich hingegen die Frage gefallen lassen, ob seine Frau immer so freizügig war wie am Tag ihres Todes und ohne BH zur Arbeit ging.

Ob ihn der Freispruch wütend gemacht habe? Jens Butzelar schaut an die Wand. „Ich habe gesehen, wie klein ich bin, und habe mich gefügt.“

Werner P. bekam nach dem Freispruch Haftentschädigung für seine Zeit in Untersuchungshaft. Jens Butzelar musste in Frührente gehen, dachte an Selbstmord. Trank über die Angst und seinen Fall, der jetzt ein ungelöster Kriminalfall war. 1999 brach er zusammen. Er konnte seine Muskeln nicht mehr entspannen, musste zehn Wochen in einer Klinik behandelt werden.

Er rappelte sich wieder auf, für die Kinder. Eines ist inzwischen bei der Bundeswehr, eines studiert. 2006 „schepperte dann die ganze Sache wieder herein“.

Da schickte das LKA alle Spuren vom Tatort noch mal ins Labor, Mord verjährt nicht. Auf dem Klebeband von Andrea Butzelars Kopf wurde Werner P.s DNA gefunden. Da hatte Jens Butzelar das erste Mal seit langem das Gefühl: Das geht gut aus.

Doch dann lernte der Arbeiter neue Worte, lateinische: Ne bis in idem – nicht zweimal in derselben Sache. Ein Freigesprochener, heißt das, darf nur erneut angeklagt werden, wenn Beweise gefälscht waren oder ein Richter seine Pflicht verletzt hat. Oder wenn der Freigesprochene plötzlich gesteht. Ein wichtiger Grundsatz, der für Rechtssicherheit sorgt. Aber auch ein alter Grundsatz, aus einer Zeit, in der es noch keine nachträgliche DNA-Analyse gab.

Das finden auch Politiker. 2007 wird Butzelars Fall bekannt, die Justizministerin in Nordrhein-Westfalen und der Justizsenator in Hamburg setzen sich dafür ein, dass die Strafprozessordnung ergänzt wird. Dass ein Verfahren wieder aufgenommen werden darf, wenn jemand durch Untersuchungsmethoden, die es zur Zeit des Freispruchs noch nicht gab, überführt wurde. Damit „Ne bis in idem“ nicht aufgeweicht wird, soll das nur für Taten gelten, die nicht verjähren. Für Mord zum Beispiel. Im Bundesrat entspinnt sich im Dezember 2007 eine heiße Diskussion über die Gesetzesänderung. Es steht viel auf dem Spiel. Hier ein eherner Grundsatz. Da die DNA-Technik. Nach langem Hin und Her wird abgestimmt, ob der Gesetzentwurf beim Bundestag eingebracht werden soll. Die Mehrheit ist dafür.

An dieser Stelle könnte der Fall Butzelar nun enden und Jens Butzelar sein Leben wiederhaben. Nach 16 Jahren endlich abschließen, eine Antwort bekommen, warum seine Frau sterben musste. Doch der Gesetzentwurf kommt nie zur Abstimmung. Erst stellte sich die SPD quer, dann wird ein neuer Bundestag gewählt.

Die neue Regierung hat die Sache zwar in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen, passiert ist jedoch nichts. „Das wird geprüft“, heißt es abwartend aus dem Justizministerium. Der Jurist Thomas Kämmer, der Butzelar betreut hat, ist empört über den „skandalösen Umgang mit Opfern“. Schließlich hätte die FDP, der das Justizministerium untersteht, noch zu Oppositionszeiten den Gesetzentwurf vehement unterstützt. Zudem müsse es oberstes Interesse der Justiz sein, dass schwerste Verbrechen gesühnt werden.

In einem Vogelkäfig kreischt ein Papagei. Jens Butzelar sitzt jetzt ruhig in seinem Wohnzimmer, ausgelaugt vom Reden und vom Hoffen. Er will weitermachen, für eine „Lex Butzelar“ kämpfen, wie er sagt. Wieder so ein Wort, das fremd klingt aus seinem Mund.

Er selbst wird nichts mehr davon haben. Im vergangenen Herbst starb Werner P. an Krebs.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false