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Panorama: Kampf um Juhnke

Ehefrau will Vormund Eisenberg nicht zu dem Kranken lassen

Berlin (Tsp). Der Kampf um Harald Juhnke geht in die nächste Runde. Sein neuer Vormund für die Persönlichkeitsrechte ist der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg. Das erfuhr der Tagesspiegel am Dienstag aus Justizkreisen. Eisenberg wurde vom Landgericht Frankfurt/Oder eingesetzt. Der Rechtsanwalt gilt als Experte für Presserecht. Wie der Tagesspiegel erfuhr, hat Juhnkes Ehefrau Susanne angeordnet, dass Eisenberg nicht zu ihrem Mann vorgelassen wird, der mit schwerer Demenz in einem Pflegeheim östlich von Berlin versorgt wird. Daraufhin habe der Rechtsanwalt mit einer einstweiligen Verfügung Zugang zu Juhnke erwirkt. Der Entscheidung des Landgerichts, Eisenberg zum Vormund für die Persönlichkeitsrechte Juhnkes zu bestimmen, lag die Überlegung zu Grunde, dem Entertainer einen Anwalt zur Seite zu stellen, der Erfahrung im Umgang mit Presse und Medien hat und eine Gewähr dafür bietet, kämpferisch die Sache des ihm zum Schutz Anvertrauten zu vertreten. Eisenberg wollte sich gestern nicht zu den Vorgängen äußern.

Zuvor hatte das Landgericht der Ehefrau Juhnkes die Vormundschaft für die Persönlichkeitsrechte entzogen. Der Grund: Susanne Juhnke hatte in ihrem Buch „In guten und in schlechten Zeiten“ Einzelheiten über das Privatleben des Entertainers ausgebreitet. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass Harald Juhnke wegen seiner schweren Demenzerkrankung nicht in der Lage ist, sich zu schützen und zu verteidigen. Mit der Ernennung von Rechtsanwalt Eisenberg dürfte sich das ändern.

Peer Juhnke, Harald Juhnkes Sohn aus erster Ehe, hatte den Antrag gestellt, Susanne Juhnke die Vormundschaft für seinen Vater zu entziehen. Susanne Juhnke hat gegen den Beschluss Beschwerde beim brandenburgischen Oberlandesgericht eingelegt. Juristisch ist der Fall ein Novum: „Dass jemandem nicht die gesamte Betreuung für eine Person, sondern nur die Betreuung ihrer Persönlichkeitsrechte entzogen wird, ist ein einmaliger Vorgang im Medienrecht“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Christian Schertz dem Tagesspiegel. Die Persönlichkeitsrechte, zu denen unter anderem das Recht am eigenen Bild und der Schutz der Privatsphäre gehören, sind besonders für Prominente im Umgang mit den Medien relevant. Susanne Juhnke kann nun nicht mehr darüber bestimmen, welche Details aus dem Privatleben ihres Mannes veröffentlicht werden. Deshalb hält es Schertz nicht für unwahrscheinlich, dass der neue Betreuer Eisenberg eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung von Susanne Juhnkes Buch erwirken könnte. „Das wäre die logische Konsequenz.“

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